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Waehrend die Besteuerung nach ihrem urspruenglichen Charakter die Verguetung fuer die von Rom uebernommene Kriegslast gewesen war und die steuernde Gemeinde also ein Recht darauf hatte, vom ordentlichen Dienst verschont zu bleiben, wurde jetzt, wie zum Beispiel fuer Sardinien bezeugt ist, der Besatzungsdienst groesstenteils den Provinzialen aufgebuerdet und sogar in den ordentlichen Heeren ausser anderen Leistungen die ganze schwere Last des Reiterdienstes auf sie abgewaelzt.

Sogar von diesem Militaerbudget aber wurden noch betraechtliche Posten auf die Gemeinden abgewaelzt so die Anlage- und Unterhaltungskosten der nichtitalischen Militaerstrassen, die der Flotten in den nichtitalischen Meeren, ja selbst zu einem grossen Teil die Ausgaben fuer das Heerwesen, insofern die Wehrmannschaft der Klientelstaaten wie die der Untertanen auf Kosten ihrer Gemeinden innerhalb ihrer Provinz regelmaessig zum Dienst herangezogen wurden und auch ausserhalb derselben Thraker in Afrika, Afrikaner in Italien und so weiter an jedem beliebigen Ort immer haeufiger anfingen, mitverwendet zu werden.

Die Bewachung der asiatischen und afrikanischen Grenzen wurde auf die Untertanen abgewaelzt und was man nicht von sich abwaelzen konnte, wie die italische, makedonische und spanische Grenzverteidigung, in der elendesten Weise verwaltet.

Darum endlich ward die Wehrpflicht zwar wohl auf die Untertanen mit, aber doch keineswegs von der herrschenden Buergerschaft abgewaelzt; vielmehr wurde wahrscheinlich die letztere nach Verhaeltnis bei weitem staerker als die Bundesgenossenschaft und in dieser wahrscheinlich wiederum die Gesamtheit der Latiner bei weitem staerker in Anspruch genommen als die nichtlatinischen Bundesgemeinden; so dass es eine gewisse Billigkeit fuer sich hatte, wenn auch von dem Kriegsgewinn zunaechst Rom und nach ihm die Latinerschaft den besten Teil fuer sich nahmen.