Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 2. Juni 2025
Zwischen der deutschen und österreichisch-ungarischen Reichsleitung war nämlich Mitte August 1916 in Wien eine Vereinbarung getroffen worden, nach welcher baldmöglichst die öffentliche Verkündigung eines selbständigen Königreichs Polen mit erblicher Monarchie und konstitutioneller Verfassung erfolgen sollte.
Auf welche Seite sie treten würde, hing von dem Willen Anderer ab, denn ihr Verstand war träge, und obgleich in ihrem Character ein erblicher Eigenwille und Starrsinn verborgen lag, welche viele Jahre später durch große Macht und heftige Provocationen zum Vorschein gebracht wurden, so war sie doch zur Zeit die willige Sklavin einer Frau von viel lebhafterem und herrschsüchtigerem Character als der ihrige war.
Dagegen die positive Ordnung des Gemeinwesens, die Entscheidung zwischen Koenigtum und Gemeindeherrlichkeit, zwischen erblicher Bevorzugung der Koenigs- und Adelsgeschlechter und unbedingter Rechtsgleichheit der Buerger gehoert ueberall einer spaeteren Zeit an. Selbst die Elemente der Wissenschaft und der Religion zeigen Spuren urspruenglicher Gemeinschaft.
Es sei ausdrücklich bemerkt, dass ich, mit WEISMANN, diese äusseren Factoren nicht als direkte Veranlassung erblicher Merkmale, also auch der Anpassungen betrachte; ihre Rolle ist auf die Auslese der jeweilig geeignetsten Variationen beschränkt; diese aber verdanken inneren Ursachen ihre Entstehung .
Er fand in ihnen seinen Trost und seine Erholung von seinen Welt- und Kirchensorgen. „Ich bin zufrieden; ich habe drei eheliche Kinder, die kein papistischer Theolog hat, und die drei Kinder sind drei Königreiche, die habe ich ehrlicher und erblicher denn Ferdinandus Ungarn, Böhmen und das römische Reich“ .
Im Kroatien der dreißiger Jahre stand die ungarische Feudalverfassung in Geltung; der Schwerpunkt des gesamten Verwaltungssystems lag in der Autonomie der Komitate. An der Spitze der Komitate standen jeweils entweder ein erblicher oder ein vom König ernannter Obergespan (supremus comes, kroatisch: veliki župan = großer Führer). Dem Obergespan untergeordnet waren zwei Vizegespane (podžupani), die Ober- und Vizestuhlrichter sowie die Notare als Vollzugsorgane der Verwaltung und der Rechtsprechung (Gerichte). Justiz und Verwaltung waren damals wie überall in diesen Organen vereinigt (so z.B. in Tirol, in Bayern usw.). Diese Organe wurden in Kroatien
In England sind, wie bemerkt, Mitglieder des Hauses der Lords auch heute noch größtenteils Personen aus ererbtem Recht, aber dieses erbliche Anrecht auf den Sitz im Hause der Lords hat eine unangenehme Nebenwirkung. Ein Mann, der erblicher Peer von England ist, darf nicht Abgeordneter im Haus der Gemeinen sein.
Wort des Tages
Andere suchen