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Aktualisiert: 7. Mai 2025
Wir haben doch nicht die Rechtsbeugungen der adeligen Gutsbesitzer, nicht die Willkürherrschaft der autonomen Komitate, nicht die Gier und Leidenschaft politischer Hitzköpfe im Provinzial!“ Milde sprach der Erzpriester im Silberhaar. „Das nicht, gnädiger Herr! Aber dafür den Despotismus des Regimentskommandanten!“ „Das muß man als etwas Selbstverständliches hinnehmen!
Wehe!« erscholl es in diesem Momente vom Wagen des Kriston. »Was ist geschehen?« rief der Oberrichter hinüber. »Wir sind in irgend einen Morast gesunken.« Das war in der That kein Wunder. Damals waren die Komitate noch Jungfrauen bezüglich des Straßenbaues. Die Klage, daß man Kot auf Kot häufe und dies Landstraße nenne, hatte damals noch keine Berechtigung, denn man häufte überhaupt gar nichts.
Im Kroatien der dreißiger Jahre stand die ungarische Feudalverfassung in Geltung; der Schwerpunkt des gesamten Verwaltungssystems lag in der Autonomie der Komitate. An der Spitze der Komitate standen jeweils entweder ein erblicher oder ein vom König ernannter Obergespan (supremus comes, kroatisch: veliki župan = großer Führer). Dem Obergespan untergeordnet waren zwei Vizegespane (podžupani), die Ober- und Vizestuhlrichter sowie die Notare als Vollzugsorgane der Verwaltung und der Rechtsprechung (Gerichte). Justiz und Verwaltung waren damals wie überall in diesen Organen vereinigt (so z.B. in Tirol, in Bayern usw.). Diese Organe wurden in Kroatien
Man sprach allüberall, daß er eine Beniczky heiraten solle, dann würde aus ihm ein Obergespan gemacht werden in irgend einem Komitate Emerich Tökölys, das noch in des Kaisers Händen ist. Doch dies alles ist nur Geklatsch! Die Kecskeméter fabrizieren denselben, seitdem ihr Oberrichter so groß wurde, daß Kecskemét neben ihm klein erscheint. Ach, wie blutete das Herz Czinnas.
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