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Aktualisiert: 23. Mai 2025


Die keltische Aristokratie war allem Anschein nach ein hoher Adel, groesstenteils vielleicht die Glieder der koeniglichen oder ehemals koeniglichen Familien, wie es denn bemerkenswert ist, dass die Haeupter der entgegengesetzten Parteien in demselben Clan sehr haeufig dem gleichen Geschlecht angehoeren.

Auch eine Zimmereinteilung mangelte, ausser dass um den Wohnraum herum Schlaf- und Vorratskammern angebracht werden konnten; und an Treppen und aufgesetzte Stockwerke ist noch weniger zu denken. ^8 Dass die Atellanen und Fescenninen nicht der kampanischen und etruskischen, sondern der latinischen Kunst angehoeren, wird seiner Zeit gezeigt werden. Ob und wieweit aus diesen Anfaengen eine national-italische Tektonik hervorging, ist kaum zu entscheiden, da die griechische Einwirkung schon in der fruehesten Zeit hier uebermaechtig eingegriffen und die etwa vorhandenen volkstuemlichen Anfaenge fast ganz ueberwuchert hat.

Auch die beiden grossen etrurischen Chausseen, die Kuesten- oder Aurelische Strasse von Rom nach Pisa und Luna, an der unter anderem im Jahre 631 gebaut ward, und die ueber Sutrium und Clusium nach Arretium und Florentia gefuehrte Cassische, die nicht vor 583 gebaut zu sein scheint, duerften als roemische Staatschausseen erst dieser Zeit angehoeren.

Allein dieser Entschluss der tapfersten Verzweiflung aenderte in der Hauptsache nicht viel; es mochte der Bergkrieg in Samnium und Lucanien noch einige Zeit und einige Opfer fordern, die Insurrektion war nichtsdestoweniger schon jetzt wesentlich zu Ende. 9 Dieser Epoche muessen die seltenen Denare mit Safinim und G. Mutil in oskischer Schrift angehoeren; denn solange die Italia von den Insurgenten festgehalten ward, konnte kein einzelner Gau als souveraene Macht Muenzen mit dem eigenen Namen schlagen.

Von den drei Staaten ersten Ranges, die demselben angehoeren, Makedonien, Asien und Aegypten, war Makedonien unter Philippos dem Fuenften, der seit 534 dort den Koenigsthron einnahm, im ganzen, aeusserlich wenigstens, was es gewesen war unter dem zweiten Philippos, dem Vater Alexanders: ein gut arrondierter Militaerstaat mit wohlgeordneten Finanzen.

So lehrt uns die Sprachforschung drei italische Urstaemme unterscheiden, den iapygischen, den etruskischen und den italischen, wie wir ihn nennen wollen, von welchen der letztere in zwei Hauptzweige sich spaltet: das latinische Idiom und dasjenige, dem die Dialekte der Umbrer, Marser, Volsker und Samniten angehoeren. Von dem iapygischen Stamm haben wir nur geringe Kunde.

Es kann nun freilich diese Ausgleichung der latinischen Verfassungen mit derjenigen der fuehrenden Stadt moeglicherweise erst einer spaeteren Epoche angehoeren; indes spricht die innere Wahrscheinlichkeit vielmehr dafuer, dass der roemische Adel, nachdem er bei sich die Abschaffung des lebenslaenglichen Koenigtums bewirkt hatte, dieselbe Verfassungsaenderung auch den Gemeinden der latinischen Eidgenossenschaft angesonnen und, trotz des ernsten und den Bestand des roemisch-latinischen Bundes selbst in Frage stellenden Widerstandes, welchen teils die vertriebenen Tarquinier, teils die koeniglichen Geschlechter und koeniglich gesinnten Parteien der uebrigen Gemeinden Latiums geleistet zu haben scheinen, schliesslich in ganz Latium die Adelsherrschaft eingefuehrt hat.

Vielmehr wird die Ableitung des libyschen Alphabets aus dem phoenikischen einer Periode des letzteren angehoeren, welche aelter ist als die, in der die auf uns gekommenen Denkmaeler der phoenikischen Sprache geschrieben wurden. Die Epoche, in der diese Umwandlung Karthagos in die Hauptstadt von Libyen stattgefunden hat, laesst sich um so weniger bestimmen, als die Veraenderung ohne Zweifel stufenweise erfolgt ist.

Die griechischen Literaten schlugen schon ihre Faeden bis in die vornehme roemische Gesellschaft, vor allem in den Scipionischen Kreis, dessen hervorragende griechische Mitglieder, der Geschichtschreiber Polybios, der Philosoph Panaetios, bereits mehr der roemischen als der griechischen Entwicklungsgeschichte angehoeren.

Allein das lebendiger entwickelte Gemeindegefuehl Latiums duldete es nicht, dass man zweien Gemeinden zugleich als Buerger angehoeren koenne, und liess fuer den Fall, wo der neugewaehlte Buerger nicht die Absicht hatte, sein bisheriges Gemeinderecht aufzugeben, dem nominellen Ehrenbuergerrecht nur die Bedeutung der gastrechtlichen Freundschaft und Schutzverpflichtung, wie sie auch Auslaendern gegenueber von jeher vorgekommen war.

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