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Kapitel Sturz der etruskischen Macht Die Kelten Nachdem die Entwicklung der roemischen Verfassung waehrend der zwei ersten Jahrhunderte der Republik dargestellt ist, ruft uns die aeussere Geschichte Roms und Italiens wieder zurueck in den Anfang dieser Epoche. Um diese Zeit, als die Tarquinier aus Rom vertrieben wurden, stand die etruskische Macht auf ihrem Hoehepunkt.

Man darf ihn darum noch nicht unbedingt einen Demokraten nennen, noch ihn jener Oppositionspartei beizaehlen, die in Manius Curius ihren Vertreter fand; in ihm war vielmehr der Geist der alten und neuen patrizischen Koenige maechtig, der Geist der Tarquinier und der Caesaren, zwischen denen er in dem fuenfhundertjaehrigen Interregnum ausserordentlicher Taten und gewoehnlicher Maenner die Verbindung macht.

In der Tat ist weder fuer die eine noch fuer die andere Annahme irgendein ausreichender Grund vorhanden; die Geschichte der Tarquinier spielt in Latium, nicht in Etrurien, und soweit wir sehen, hat waehrend der ganzen Koenigszeit Etrurien auf Rom weder in der Sprache noch in Gebraeuchen einen wesentlichen Einfluss geuebt oder gar die ebenmaessige Entwicklung des roemischen Staats oder des latinischen Bundes unterbrochen.

Denn obgleich die verschiedenen Gemeinden zu der Abschaffung des Koenigtums an sich recht wohl voneinander unabhaengig gelangt sein koennen, so verraet doch die gleichartige Benennung der neuen Jahreskoenige in der roemischen und den uebrigen Gemeindeverfassungen von Latium sowie die weitgreifende Anwendung des so eigentuemlichen Kollegialitaetsprinzips ^6 augenscheinlich einen aeusseren Zusammenhang; irgend einmal nach der Vertreibung der Tarquinier aus Rom muessen durchaus die latinischen Gemeindeordnungen nach dem Schema der Konsularverfassung revidiert worden sein.

Auch das kann schwerlich bezweifelt werden, dass das letzte Koenigsgeschlecht, das ueber die Roemer geherrscht hat, das der Tarquinier, aus Etrurien entsprossen ist, sei es nun aus Tarquinii, wie die Sage will, sei es aus Caere, wo das Familiengrab der Tarchnas vor kurzem aufgefunden worden ist; auch der in die Sage verflochtene Frauenname Tanaquil oder Tanchvil ist unlateinisch, dagegen in Etrurien gemein.

Der Koenig leitete die Finanzen; mit dem koeniglichen Privatvermoegen indes, das, nach den Angaben ueber den ausgedehnten Grundbesitz des letzten roemischen Koenigsgeschlechts der Tarquinier zu schliessen, regelmaessig bedeutend gewesen sein muss, fiel das Staatsvermoegen nicht zusammen und namentlich der durch die Waffen gewonnene Acker scheint stets als Staatseigentum gegolten zu haben.

Die Vertreibung der Tarquinier war nicht, wie die klaeglichen, tief verfaelschten Berichte sie darstellen, das Werk eines von Mitleid und Freiheitsenthusiasmus berauschten Volkes, sondern das Werk zweier grosser, bereits im Ringen begriffener und der stetigen Fortdauer ihres Kampfes klar sich bewusster politischer Parteien, der Altbuerger und der Insassen, welche, wie die englischen Tories und die Whigs im Jahre 1688, durch die gemeinsame Gefahr das Gemeinwesen in die Willkuerregierung eines Herrn sich umwandeln zu sehen, auf einen Augenblick vereinigt wurden, um dann sofort wieder sich zu entzweien.

Gewiss sind grosse Taten, ungemeine Erfolge hier verschollen; aber der Glanz derselben ruht auf der Koenigszeit Roms, vor allem auf dem koeniglichen Hause der Tarquinier, wie ein fernes Abendrot, in dem die Umrisse verschwimmen.

Mit dem letzten Koenig wurde sein ganzes Geschlecht verbannt ein Beweis, welche Geschlossenheit damals noch die gentilizischen Verbindungen hatten. Die Tarquinier siedelten darauf ueber nach Caere, vielleicht ihrer alten Heimat, wo ihr Geschlechtsgrab kuerzlich aufgedeckt worden ist.

Die samnitische Nation, die, als man in Rom die Tarquinier austrieb, ohne Zweifel schon seit laengerer Zeit im Besitz des zwischen der apulischen und der kampanischen Ebene aufsteigenden und beide beherrschenden Huegellandes gewesen war, war bisher auf der einen Seite durch die Daunier Arpis Macht und Bluete faellt in diese Zeit , auf der andern durch die Griechen und Etrusker an weiterem Vordringen gehindert worden.