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Aktualisiert: 8. Juni 2025


Übergang vom Königtum zur Adelsherrschaft.* Mit der Zeit wird die königliche Gewalt in ihrer Amtsdauer wie in ihren Befugnissen beschränkt, indem der die Adelsgeschlechter vertretendeRat“ (βουλή), von dem wir schon bei Homer den König umgeben sehen, immer einflußreicher wird und aus seiner Mitte dem Könige Beamte an die Seite stellt, welche nach und nach den größten Teil der Funktionen des Königs übernehmen. Wie über viele andere Fragen der Verfassungsgeschichte Athens, so gibt auch hierüber die vor einigen Jahren wieder aufgefundene Schrift des Aristoteles vom Staat der Athener (Ἀθηναίων πολι

Es kann nun freilich diese Ausgleichung der latinischen Verfassungen mit derjenigen der fuehrenden Stadt moeglicherweise erst einer spaeteren Epoche angehoeren; indes spricht die innere Wahrscheinlichkeit vielmehr dafuer, dass der roemische Adel, nachdem er bei sich die Abschaffung des lebenslaenglichen Koenigtums bewirkt hatte, dieselbe Verfassungsaenderung auch den Gemeinden der latinischen Eidgenossenschaft angesonnen und, trotz des ernsten und den Bestand des roemisch-latinischen Bundes selbst in Frage stellenden Widerstandes, welchen teils die vertriebenen Tarquinier, teils die koeniglichen Geschlechter und koeniglich gesinnten Parteien der uebrigen Gemeinden Latiums geleistet zu haben scheinen, schliesslich in ganz Latium die Adelsherrschaft eingefuehrt hat.

Wo daher ein schwerer Druck auf der Bevölkerung liegt wie durch die Adelsherrschaft in Polynesien und hier namentlich auf den Fidschi- und Hawaiiinseln, da wird es auch leichter unfruchtbare Ehen geben. Und noch mehr, wenn der Druck der Herrscher zugleich das tiefste moralische Weh über die Unterworfenen bringt, wie das durch die furchtbaren Einwirkungen der Europäer fast überall geschehen ist.

Die Folgen ergeben sich von selbst. Die erste und wesentlichste Bedingung jeder Adelsherrschaft ist, dass die Machtfuelle im Staat nicht einem Individuum, sondern einer Korporation zusteht; jetzt hatte eine ueberwiegend adlige Korporation, der Gemeinderat, das Regiment an sich gebracht und war dabei die exekutive Gewalt nicht bloss dem Adel geblieben, sondern auch der regierenden Korporation voellig unterworfen worden.

Wenn ja dennoch einmal ausnahmsweise ein der Adelsherrschaft abgeneigter Patrizier ans Regiment gerufen ward, so ward seine Amtsgewalt teils durch die vom schroffen Adelsgeiste durchdrungenen Priesterschaften, teils durch den Kollegen gelaehmt und leicht durch die Diktatur suspendiert; und was noch wichtiger war, es fehlte ihm das erste Element der politischen Macht, die Zeit.

Es ist darum durchaus wahr, dass die unmittelbare Folge der Revolution die Feststellung der Adelsherrschaft gewesen ist; nur ist es nicht die ganze Wahrheit. Wenn die Mehrzahl der Mitlebenden meinen mochte, dass die Revolution den Plebejern nur eine starrere Despotie gebracht habe, so sehen wir Spaeteren in dieser selbst schon die Knospen der jungen Freiheit.

Wort des Tages

liebesbund

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