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Aktualisiert: 3. Mai 2025
Es ist nur die Kehrseite des ebenbezeichneten vollstaendigen Mangels staedtischer Gemeinwesen bei den Kelten, dass der entgegengesetzte Pol der politischen Entwicklung, das Rittertum, in der keltischen Clanverfassung so voellig ueberwiegt.
Ebenso wird man die weitere Umgestaltung der latinischen Gemeindeverfassungen und ihre voellige Ausgleichung mit der Verfassung Roms dieser Epoche zuschreiben duerfen; denn wenn als notwendiger Bestandteil der latinischen Magistratur neben den beiden Praetoren spaeterhin die beiden mit der Markt- und Strassenpolizei und der dazu gehoerigen Rechtspflege betrauten Aedilen erscheinen, so hat diese offenbar gleichzeitig und auf Anregung der fuehrenden Macht in allen Bundesgemeinden erfolgte Einsetzung staedtischer Polizeibehoerden sicher nicht vor der in das Jahr 387 fallenden Einrichtung der kurulischen Aedilitaet in Rom, aber wahrscheinlich auch eben um diese Zeit stattgefunden.
Jene staedtische Entwicklung koennen wir noch einigermassen erkennen in den Ueberlieferungen ueber die allmaehlich entstandenen Umwallungen und Verschanzungen Roms, deren Anlage mit der Entwicklung des roemischen Gemeinwesens zu staedtischer Bedeutung notwendig Hand in Hand gegangen sein muss.
Wie Subura und Palatin miteinander jaehrlich um das Pferdehaupt stritten, ist schon erzaehlt worden; aber auch die einzelnen Berge, ja die einzelnen Kurien es gab noch keinen gemeinschaftlichen Stadtherd, sondern die verschiedenen Kurienherde standen, obwohl in derselben Lokalitaet, doch noch nebeneinander moegen sich mehr gesondert als geeinigt gefuehlt haben und das ganze Rom eher ein Inbegriff staedtischer Ansiedlungen als eine einheitliche Stadt gewesen sein.
Aber wenn auch in Rom weder ein wohlhabender staedtischer Mittelstand noch eine streng geschlossene Kapitalistenklasse sich bildete, so war das grossstaedtische Wesen doch an sich in unaufhaltsamem Steigen.
Fast ganz unberuehrt von ihm blieben die sabellischen Staemme, die nur einen geringen und unwirtlichen Kuestensaum innehatten, und was ihnen von den fremden Nationen zukam, wie zum Beispiel das Alphabet, nur durch tuskische oder latinische Vermittlung empfingen; woher denn auch der Mangel staedtischer Entwicklung ruehrt.
Wenn man der Unbehilflichkeit einer also beschaffenen Stadtgemeinde auch fuer die Zwecke der Rechtspflege ^8 und der Verwaltung teils durch die frueher schon erwaehnten stellvertretenden Gerichtsherren einigermassen abhalf, teils wohl auch schon, namentlich in den See- und den neuen picenischen und transapenninischen Kolonien, zu der spaeteren Organisation kleinerer staedtischer Gemeinwesen innerhalb der grossen roemischen Stadtgemeinde wenigstens die ersten Grundlinien zog, so blieb doch in allen politischen Fragen die Urversammlung auf dem roemischen Marktplatz allein berechtigt; und es springt in die Augen, dass diese in ihrer Zusammensetzung wie in ihrem Zusammenhandeln jetzt nicht mehr war, was sie gewesen, als die saemtlichen Stimmberechtigten ihre buergerliche Berechtigung in der Art ausuebten, dass sie am Morgen von ihren Hoefen weggehen und an demselben Abend wieder zurueck sein konnten.
Wann und wie das Band geknuepft ward, wissen wir ebensowenig als wir die Bundesverfassung kennen; das aber ist klar, dass in Samnium keine einzelne Gemeinde ueberwog und noch weniger ein staedtischer Mittelpunkt den samnitischen Stamm zusammenhielt wie Rom den latinischen, sondern dass die Kraft des Landes in den einzelnen Bauernschaften, die Gewalt in der aus ihren Vertretern gebildeten Versammlung lag; sie war es, die erforderlichenfalls den Bundesfeldherrn ernannte.
Wie die Periode, in der der Ackersmann auf den sieben Huegeln von Rom nicht anders als auf den andern latinischen den Pflug fuehrte, und nur die in gewoehnlichen Zeiten leerstehenden Zufluchtsstaetten auf einzelnen Spitzen einen Anfang festerer Ansiedlung darboten, der aeltesten handel- und tatenlosen Epoche des latinischen Stammes entspricht, wie dann spaeter die aufbluehende Ansiedlung auf dem Palatin und in den "sieben Ringen" zusammenfaellt mit der Besetzung der Tibermuendungen durch die roemische Gemeinde und ueberhaupt mit dem Fortschritt der Latiner zu regerem und freierem Verkehr, zu staedtischer Gesittung vor allem in Rom und wohl auch zu festerer politischer Einigung in den Einzelstaaten wie in der Eidgenossenschaft, so haengt die Gruendung einer einheitlichen Grossstadt, der Servianische Wall, zusammen mit jener Epoche, in der die Stadt Rom um die Herrschaft ueber die latinische Eidgenossenschaft zu ringen und endlich sie zu erringen vermochte. 5.
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