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Freilich bleibt es zu bedauern, dass die Ueberlieferung uns eben hier im Stich laesst. Im allgemeinen aber ist es einleuchtend einerseits, dass diese Servianische Institution nicht hervorgegangen ist aus dem Staendekampf, sondern dass sie den Stempel eines reformierenden Gesetzgebers an sich traegt gleich der Verfassung des Lykurgos, des Solon, des Zaleukos, anderseits, dass sie entstanden ist unter griechischem Einfluss.

Indes wenn auch die Zenturienordnung lediglich eingefuehrt ward, um die Schlagfertigkeit der Buergschaft durch die Beziehung der Insassen zu steigern, und insofern nichts verkehrter ist, als die Servianische Ordnung fuer die Einfuehrung der Timokratie in Rom auszugeben, so wirkte doch folgeweise die neue Wehrpflichtigkeit der Einwohnerschaft auch auf ihre politische Stellung wesentlich zurueck.

Da die Servianische Reform, welche den Insassen in militaerischer Hinsicht dem Buerger gleichstellte, mehr aus administrativen Ruecksichten als aus einer politischen Parteitendenz hervorgegangen zu sein scheint, so darf als der erste dieser Gegensaetze, der zu inneren Krisen und Verfassungsaenderungen fuehrte, derjenige betrachtet werden, der auf die Beschraenkung der Magistratur hinarbeitet.

Sie setzt die vier Quartiere voraus, das heisst, die Servianische Mauer musste gezogen sein, bevor die Reform stattfand. Aber auch das Stadtgebiet musste schon seine urspruengliche Grenze betraechtlich ueberschritten haben, wenn es 8000 volle ebensoviel Teilhufener oder Hufenersoehne stellen konnte.

Wie die Periode, in der der Ackersmann auf den sieben Huegeln von Rom nicht anders als auf den andern latinischen den Pflug fuehrte, und nur die in gewoehnlichen Zeiten leerstehenden Zufluchtsstaetten auf einzelnen Spitzen einen Anfang festerer Ansiedlung darboten, der aeltesten handel- und tatenlosen Epoche des latinischen Stammes entspricht, wie dann spaeter die aufbluehende Ansiedlung auf dem Palatin und in den "sieben Ringen" zusammenfaellt mit der Besetzung der Tibermuendungen durch die roemische Gemeinde und ueberhaupt mit dem Fortschritt der Latiner zu regerem und freierem Verkehr, zu staedtischer Gesittung vor allem in Rom und wohl auch zu festerer politischer Einigung in den Einzelstaaten wie in der Eidgenossenschaft, so haengt die Gruendung einer einheitlichen Grossstadt, der Servianische Wall, zusammen mit jener Epoche, in der die Stadt Rom um die Herrschaft ueber die latinische Eidgenossenschaft zu ringen und endlich sie zu erringen vermochte. 5.

Erwaegen wir nun, dass eben im zweiten Jahrhundert der Stadt die griechischen Staaten in Unteritalien von der reinen Geschlechterverfassung fortschritten zu einer modifizierten, die das Schwergewicht in die Haende der Besitzenden legte ^5, so werden wir hierin den Anstoss erkennen, der in Rom die Servianische Reform hervorrief, eine im wesentlichen auf demselben Grundgedanken beruhende und nur durch die streng monarchische Form des roemischen Staats in etwas abweichende Bahnen gelenkte Verfassungsaenderung. ^5 Auch die Analogie zwischen der sogenannten Servianischen Verfassung und der Behandlung der attischen Metoeken verdient hervorgehoben zu werden.

Geschichtlich steht nur so viel fest, dass die aelteste Verfassung die Ansaessigkeit nicht, sondern als Surrogat dafuer die Geschlechtsgenossenschaft, dagegen schon die Servianische den aufgeteilten Acker voraussetzt.

Es wurde schon bemerkt, dass die Servianische Militaerverfassung wesentlich hellenischer Art ist, und dass die Circusspiele nach hellenischem Muster geordnet wurden, wird spaeter gezeigt werden.

Die Aufzaehlung derjenigen Gegenstaende, die manzipiert werden mussten, wird demnach eine Servianische Neuerung sein; die Manzipation selbst und also auch der Gebrauch der Waage und des Kupfers sind aelter. Nach dem Tode faellt das Gut den naechsten Erben zu, wobei alle Gleichberechtigten, auch die Weiber gleiche Teile erhalten und die Witwe mit den Kindern auf einen Kopfteil zugelassen wird.

Die Servianische Verfassung zeigt denn auch, dass es schon in der Koenigszeit in Rom an Insten und Gartenbesitzern nicht gefehlt hat, bei denen an die Stelle des Pfluges der Karst trat.