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Aktualisiert: 4. Juni 2025


Es war das erste, aber auch das letzte Mal, wo Londons Bürger den Donner fremder Geschütze vernahmen. Im Staatsrathe wurde der ernstliche Vorschlag gemacht, beim Anrücken des Feindes den Tower preiszugeben. Das Volk durchzog in Masse die Straßen, und rief, daß England verrathen und verkauft sei.

[Verschwörungen der Whigs.] Die Whigs aber hatten den Muth noch nicht verloren. Befanden sie sich auch in schlimmer Lage, so bildeten sie doch noch immer eine zahlreiche und mächtige Partei, und da ihre Anhänger größtentheils in bedeutenderen Städten, und namentlich in der Hauptstadt lebten, so erregten sie mehr Lärm und Aufsehen, als ihre wirkliche Stärke rechtfertigte. Aufgeregt durch das Andenken an vergangene Triumphe und das Gefühl der jetzigen Unterdrückung, überschätzten sie sowohl ihre Macht wie ihre Leiden. Sie vermochten nicht, die Existenz jener klaren und Alles bewältigenden Nothwendigkeit nachzuweisen, welche allein das gewaltsame Mittel der Auflehnung gegen eine gesetzmäßig bestehende Regierung zu rechtfertigen vermag. Welchen Argwohn sie auch immer in sich trugen, sie konnten keinen Beweis dafür liefern, daß ihr Souverain mit Frankreich ein Bündniß gegen die Religion und die Freiheiten Englands geschlossen habe. Was davon bekannt war, reichte nicht aus, um die Anwendung des Schwertes zu rechtfertigen. Wurde die Ausschließungsbill verworfen, so hatten es die Lords in der Ausübung eines Rechts gethan, das so lange bestand wie die Verfassung; hatte der König das Parlament von Oxford aufgelöst, so geschah es vermittelst eines Hohheitsrechtes, das nicht in Abrede gestellt werden konnte. Wenn der Hof nach der Auflösung zu einigen strengen Maßregeln griff, so verstießen dieselben doch nicht gegen die Bestimmungen der Gesetze und gegen die Praxis, welche von den Unzufriedenen noch kürzlich selbst ausgeübt worden war. Verfolgte der König seine Widersacher, so geschah es nach aller Form und vor den ordentlichen Gerichtshöfen. Die Zeugnisse, welche für die Krone sprachen, waren wenigstens ebenso geltend als diejenigen, auf welche hin die Opposition noch vor kurzem Englands edelstes Blut vergossen hatte. Ein angeklagter Whig hatte jetzt von Richtern, Advokaten, Sheriffs, Geschwornen und Zuschauern keine üblere Behandlung zu erwarten, als diejenige war, welche die Whigs noch jüngst als angemessen für einen angeklagten Papisten hielten. Man hatte die Privilegien der City Londons angegriffen, doch war es nicht mit bewaffneter Hand, oder durch Ausübung einer nicht zu rechtfertigenden Prärogative geschehen, sondern in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gerichtsgebrauch von Westminsterhall. Auf den Befehl des Königs waren weder neue Steuern erhoben, noch ein Gesetz außer Kraft gesetzt worden; die Habeas-Corpus-Akte wurde geachtet und selbst die Testakte in Ausführung gebracht. Es war daher der Opposition unmöglich, den König einer so schlechten Regierung zu beschuldigen, daß ein Aufstand sich hätte rechtfertigen lassen. Und gesetzt seine Regierung wäre noch mangelhafter gewesen, ein Aufstand würde immer verbrecherisch geblieben sein, da keine Aussicht vorhanden war ihn mit Erfolg durchzuführen. Die Lage der Whigs im Jahre 1682 war eine andere als die der Rundköpfe vierzig Jahre früher. Diejenigen, welche gegen Karl

Der Reichthum und Einfluß Londons hatten in der vorhergehenden Generation hingereicht und konnten auch diesmal wieder hinreichen, um in einem Bürgerkriege den Ausschlag zu geben.

In einem schwerfälligen Stil erbaut, wie fast alle öffentlichen Gebäude Londons, scheint es trotz seiner Größe von einem ungewöhnlich hohen Dache fast erdrückt zu werden.

Der größte, fleißigste Teil von Londons Bewohnern, die Handwerker und Ladenhändler (beide werden hier zu einer Klasse gerechnet), führt im Ganzen ein trauriges Leben. Die großen Abgaben, die Teuerung aller Bedürfnisse, die durch den einmal herrschenden Luxus in Kleidung und dergleichen ins Unendliche vermehrt sind, zwingt sie zu einer großen Frugalität, die in anderen Ländern fast

Es wurden Personen verklagt, die den Herzog von York beschimpft hatten, und Entschädigungen, welche einer lebenslänglichen Kerkerhaft gleichkamen, wurden von dem Kläger gefordert, und ohne Bedenken zuerkannt. Der Gerichtshof der Kings-Bench erklärte, daß die Freiheiten der City Londons der Krone verfallen seien.

Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle von den Hansen S. 36. Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. Der Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien einzuschränken S. 39. Die Wegnahme preußischer Schiffe im Swin im Mai 1385 S. 41. Die preußische Gesandtschaft 1386 S. 42. Die Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44.

Die Loyalen sandten Addressen, voller Ausdrücke der tiefsten Verachtung gegen diejenigen, welche es wagten dem Souverain Vorschriften zu machen. Die Bürger Londons liefen zu Tausenden zusammen, um den Papst im Bilde zu verbrennen. Die Regierung stellte Cavallerie bei Templebar und schweres Geschütz um Whitehall auf.

Aber aller Antheil Georginens an der Politik hielt sie nicht ab, mit der zärtlichsten Liebe für Ludwig zu sorgen. Fast verweichlichend war für den jungen Mann ihre Gastfreundschaft; Londons berühmteste Aerzte mußten ihren Rath ertheilen und ertheilten denselben, ohne daß sie ergründeten, was dem jungen Manne fehle.

Wurde das Parlament an seinem gewöhnlichen Versammlungsorte gehalten, so konnte das Haus der Gemeinen sich für permanent erklären und Londons Magistrat und Bürgerschaft zu Hilfe rufen.

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