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Das auf Einsicht beruhende Urteil und die auf Einsicht beruhende Überzeugung haben natürlich, wie die Einsicht selbst, in dem Einleuchten der Zusammengehörigkeit einen vernünftigen sie vollkommen rechtfertigenden Grund, der aber, wie wir sehen werden, keineswegs zwingend ist. Einsicht darf nicht mit Denknotwendigkeit verwechselt werden.

Wir können nicht bloss die wirkliche Einsicht von der vermeintlichen an bestimmten Merkmalen unterscheiden, wir können auch die entstehende vermeintliche Einsicht überwinden, und zwar durch die wirkliche Einsicht. Siebzehnte Untersuchung. Einsicht und Denknotwendigkeit. Die Einsicht oder Erkenntnis beruht, wie wir sahen, auf einem vernünftigen, zureichenden, sie völlig rechtfertigenden Grunde.

Wie solche blinden Urteile und Überzeugungen des vernünftigen, sie rechtfertigenden Grundes ermangeln, der nur in dem Einleuchten der Wahrheit bestehen kann, so ermangeln sie damit auch des Kennzeichens der Wahrheit, das eben in diesem Einleuchten besteht. Wenn sie wahr sind, so sind sie doch nur zufälliger Weise wahr; eine Bürgschaft für ihre Wahrheit bieten sie in keiner Weise.

Allein Urteil und Überzeugung können auch ohne vernünftigen Grund eintreten. Wir sprechen dann von blindem Urteil, blinder Überzeugung. Natürlich hat auch das blinde Urteil und die blinde Überzeugung einen Grund, nur keinen zureichenden, wirklich rechtfertigenden Grund.

[Verschwörungen der Whigs.] Die Whigs aber hatten den Muth noch nicht verloren. Befanden sie sich auch in schlimmer Lage, so bildeten sie doch noch immer eine zahlreiche und mächtige Partei, und da ihre Anhänger größtentheils in bedeutenderen Städten, und namentlich in der Hauptstadt lebten, so erregten sie mehr Lärm und Aufsehen, als ihre wirkliche Stärke rechtfertigte. Aufgeregt durch das Andenken an vergangene Triumphe und das Gefühl der jetzigen Unterdrückung, überschätzten sie sowohl ihre Macht wie ihre Leiden. Sie vermochten nicht, die Existenz jener klaren und Alles bewältigenden Nothwendigkeit nachzuweisen, welche allein das gewaltsame Mittel der Auflehnung gegen eine gesetzmäßig bestehende Regierung zu rechtfertigen vermag. Welchen Argwohn sie auch immer in sich trugen, sie konnten keinen Beweis dafür liefern, daß ihr Souverain mit Frankreich ein Bündniß gegen die Religion und die Freiheiten Englands geschlossen habe. Was davon bekannt war, reichte nicht aus, um die Anwendung des Schwertes zu rechtfertigen. Wurde die Ausschließungsbill verworfen, so hatten es die Lords in der Ausübung eines Rechts gethan, das so lange bestand wie die Verfassung; hatte der König das Parlament von Oxford aufgelöst, so geschah es vermittelst eines Hohheitsrechtes, das nicht in Abrede gestellt werden konnte. Wenn der Hof nach der Auflösung zu einigen strengen Maßregeln griff, so verstießen dieselben doch nicht gegen die Bestimmungen der Gesetze und gegen die Praxis, welche von den Unzufriedenen noch kürzlich selbst ausgeübt worden war. Verfolgte der König seine Widersacher, so geschah es nach aller Form und vor den ordentlichen Gerichtshöfen. Die Zeugnisse, welche für die Krone sprachen, waren wenigstens ebenso geltend als diejenigen, auf welche hin die Opposition noch vor kurzem Englands edelstes Blut vergossen hatte. Ein angeklagter Whig hatte jetzt von Richtern, Advokaten, Sheriffs, Geschwornen und Zuschauern keine üblere Behandlung zu erwarten, als diejenige war, welche die Whigs noch jüngst als angemessen für einen angeklagten Papisten hielten. Man hatte die Privilegien der City Londons angegriffen, doch war es nicht mit bewaffneter Hand, oder durch Ausübung einer nicht zu rechtfertigenden Prärogative geschehen, sondern in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gerichtsgebrauch von Westminsterhall. Auf den Befehl des Königs waren weder neue Steuern erhoben, noch ein Gesetz außer Kraft gesetzt worden; die Habeas-Corpus-Akte wurde geachtet und selbst die Testakte in Ausführung gebracht. Es war daher der Opposition unmöglich, den König einer so schlechten Regierung zu beschuldigen, daß ein Aufstand sich hätte rechtfertigen lassen. Und gesetzt seine Regierung wäre noch mangelhafter gewesen, ein Aufstand würde immer verbrecherisch geblieben sein, da keine Aussicht vorhanden war ihn mit Erfolg durchzuführen. Die Lage der Whigs im Jahre 1682 war eine andere als die der Rundköpfe vierzig Jahre früher. Diejenigen, welche gegen Karl

Er war dann gezwungen, Ereignisse, Menschen, Dinge, ja sich selbst häufig so zu empfinden, daß er dabei das Gefühl sowohl einer unauflöslichen Unverständlichkeit als einer unerklärlichen, nie völlig zu rechtfertigenden Verwandtschaft hatte. Sie schienen ihm zum Greifen verständlich zu sein und sich doch nie restlos in Worte und Gedanken auflösen zu lassen.

Er ist der Ansicht, daß die Natur selbst diese Unterscheidung begründe: denn, sagt er, »die Völker in den kalten Gegenden Europas sind voll Mut, aber zu geistiger Arbeit und Kunstfertigkeit nicht geeignet, daher leben sie meist frei, sind aber zu Staatsleben und zur Beherrschung anderer unfähig; die in Asien sind geweckten Geistes und zu den Künsten geschickt, aber ohne Mut, daher haben sie Herrscher und sind sie Sklaven; das Volk der Hellenen, wie es zwischen beiden wohnt, so hat es an beider Art teil; es ist ebenso mutvoll, wie denkend, es hat daher Freiheit und das beste Staatsleben und ist befähigt, über alle zu herrschen, wenn es ein Staatswesen bildet«. Gewiß eine richtige Betrachtung, wenn das Leben der Völker sein und bleiben müßte, wie es die Natur einmal vorausbestimmt hat; aber auch dann, wenn die Geschichte und Aristoteles gibt wenig auf sie nicht neue Kräfte und Bedingungen entwickelte, war gegenüber den Aufgaben, die dem Sieger in Asien erwuchsen, des tiefen Denkers Rat doktrinär, unbrauchbar für das drängende, augenblickliche, praktische Bedürfnis, am wenigsten geeignet, einen möglichen, geschweige denn einen moralisch zu rechtfertigenden Zustand zu gründen.

Sawyer war bei einigen der härtesten und am wenigsten zu rechtfertigenden Verfolgungen der damaligen Zeit stark betheiligt gewesen, und die Whigs verabscheuten in ihm einen Mann, der sich mit dem Blute Russell's und Sydney's befleckt hatte; bei dieser Gelegenheit aber bewies er keinen Mangel an Ehrenhaftigkeit oder Characterstärke. »Sire«, sagte er, »dies heißt nicht blos von einem Gesetze dispensiren, sondern das ganze von der Thronbesteigung der Königin Elisabeth bis auf den heutigen Tag gültige Gesetzbuch umstoßen.