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Hausherr und Hausfrau verstießen mit keiner Miene und keiner Bewegung gegen die Regeln der guten Gesellschaft, und doch wurde ich den Eindruck nicht los, der uns gegenüber guten Kopien großer Meisterwerke oft befällt: wir erstaunen über die Technik und vermissen um so schmerzhafter den Geist.

»Morgenknirschte er, denn selbst die Stimmbänder waren mit Blut überschwemmt. Und er legte seinen heißen Kopf neben den ihren und riß ihn weg, taumelnd, und legte ihn wieder hin und Härte und Knabenhaftes verstießen sich gegenseitig von seinen Mienen. Dann riß er sich hoch.

[Verschwörungen der Whigs.] Die Whigs aber hatten den Muth noch nicht verloren. Befanden sie sich auch in schlimmer Lage, so bildeten sie doch noch immer eine zahlreiche und mächtige Partei, und da ihre Anhänger größtentheils in bedeutenderen Städten, und namentlich in der Hauptstadt lebten, so erregten sie mehr Lärm und Aufsehen, als ihre wirkliche Stärke rechtfertigte. Aufgeregt durch das Andenken an vergangene Triumphe und das Gefühl der jetzigen Unterdrückung, überschätzten sie sowohl ihre Macht wie ihre Leiden. Sie vermochten nicht, die Existenz jener klaren und Alles bewältigenden Nothwendigkeit nachzuweisen, welche allein das gewaltsame Mittel der Auflehnung gegen eine gesetzmäßig bestehende Regierung zu rechtfertigen vermag. Welchen Argwohn sie auch immer in sich trugen, sie konnten keinen Beweis dafür liefern, daß ihr Souverain mit Frankreich ein Bündniß gegen die Religion und die Freiheiten Englands geschlossen habe. Was davon bekannt war, reichte nicht aus, um die Anwendung des Schwertes zu rechtfertigen. Wurde die Ausschließungsbill verworfen, so hatten es die Lords in der Ausübung eines Rechts gethan, das so lange bestand wie die Verfassung; hatte der König das Parlament von Oxford aufgelöst, so geschah es vermittelst eines Hohheitsrechtes, das nicht in Abrede gestellt werden konnte. Wenn der Hof nach der Auflösung zu einigen strengen Maßregeln griff, so verstießen dieselben doch nicht gegen die Bestimmungen der Gesetze und gegen die Praxis, welche von den Unzufriedenen noch kürzlich selbst ausgeübt worden war. Verfolgte der König seine Widersacher, so geschah es nach aller Form und vor den ordentlichen Gerichtshöfen. Die Zeugnisse, welche für die Krone sprachen, waren wenigstens ebenso geltend als diejenigen, auf welche hin die Opposition noch vor kurzem Englands edelstes Blut vergossen hatte. Ein angeklagter Whig hatte jetzt von Richtern, Advokaten, Sheriffs, Geschwornen und Zuschauern keine üblere Behandlung zu erwarten, als diejenige war, welche die Whigs noch jüngst als angemessen für einen angeklagten Papisten hielten. Man hatte die Privilegien der City Londons angegriffen, doch war es nicht mit bewaffneter Hand, oder durch Ausübung einer nicht zu rechtfertigenden Prärogative geschehen, sondern in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gerichtsgebrauch von Westminsterhall. Auf den Befehl des Königs waren weder neue Steuern erhoben, noch ein Gesetz außer Kraft gesetzt worden; die Habeas-Corpus-Akte wurde geachtet und selbst die Testakte in Ausführung gebracht. Es war daher der Opposition unmöglich, den König einer so schlechten Regierung zu beschuldigen, daß ein Aufstand sich hätte rechtfertigen lassen. Und gesetzt seine Regierung wäre noch mangelhafter gewesen, ein Aufstand würde immer verbrecherisch geblieben sein, da keine Aussicht vorhanden war ihn mit Erfolg durchzuführen. Die Lage der Whigs im Jahre 1682 war eine andere als die der Rundköpfe vierzig Jahre früher. Diejenigen, welche gegen Karl

Obgleich die entschwundenen Gesichte mich stumm, geblendet und mit Vergessen geschlagen in die niedrige Wirklichkeit verstießen, wollte ich doch Kunde geben, denn trotz ihrer Ungreifbarkeit war ich bis zum Rande von ihnen gefüllt.

Andere Ehemänner, in Verzweiflung darüber, dass sie als Verheiratete nicht selig werden könnten, verstießen gleichfalls ihre Frauen und begaben sich samt Hab und Gut unter den Schutz der Mönche und führten eine gemeinsame kanonische Lebensweise. Trotzdem stieß aber Gregors VII. Zölibatsgesetz auf den entschiedensten Widerstand.

Die Verwirklichung seiner Pläne kostete aber nicht nur viel mehr Geld, sie verstießen auch gegen die Traditionen, die sich im Volke seit 1813 über die Brauchbarkeit der Landwehr gebildet hatten; außerdem wurde in der neuen Organisation die Verlängerung der Dienstzeit von zwei auf drei Jahre und für die Reserve von zwei auf vier Jahre verlangt.

Noch war die Kirche nicht mächtig genug, ihre Forderung der Unauflöslichkeit einer kirchlich geschlossenen Ehe überall durchzusetzen: vornehme Römer und vollends Germanen verstießen noch häufig in voller Willkür ihre Frauen. Und wenn gar ein König aus Gründen des Staatswohls und ohne Einspruch der Gattin das Gleiche beschloß, erhob sich kein Widerstand. –

Durch ihn und andere Eiferer kam es endlich so weit, dass die Orthodoxen die außereheliche Unzucht für weit weniger verbrecherisch hielten als die Ehe, und zur Zeit Kaiser Heinrichs IV. verstießen viele Ehemänner, sowohl Geistliche als Laien, ihre Weiber und gesellten sich zu Jungfrauen, die ebenfalls wie sie Keuschheit gelobt hatten.