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Aktualisiert: 11. Juli 2025
Ein gewisser Herr Lebius, Redakteur der "Sachsenstimme", erzählte einem Herrn, daß er einen Artikel gegen Sie schreibt. Ich habe es im Lokal gerade gehört. Es warnt Sie ein Freund vor dem Manne. Ueber den Verfasser und den Zweck dieser Karte war ich mir natürlich sofort im Klaren. Auch das Gutachten der vereidetenSachverständigen lautet dahin, daßsieunbedingtvonLebiusselbstgeschrieben ist.
Ich hatte bekanntlich, als dieser Herr seinen Besuch bei mir machte, den Redakteur und Militärschriftsteller Max Dittrich als Zeugen dazu geladen, aus Mißtrauen und Vorsicht, um gegen etwaige spätere Lügen und Schwindeleien des Herrn Lebius durch einen vollgültigen Zeugen geschützt zu sein. Herr Dittrich war damals vom Anfang bis zum Ende anwesend und hatte jedes von mir gesprochene Wort gehört.
Ich gebe über ihn einen Auszug meines Schriftsatzes an die vierte Strafkammer des Königlichen Landgerichtes III in Berlin: "Ich reiste im Jahre 1902 im Süden und wurde am Gardasee von einer heimatlichen Postsendung erreicht, bei der sich auch eine Zuschrift eines gewissen Lebius befand, der sich in ganz überschwenglicher Weise als einen großen Kenner und Bewunderer meiner Werke bezeichnete und die Bitte aussprach, mich einmal besuchen zu dürfen.
Lebius trank viel Wein, während ich nur nippte. Er wurde um so lebhafter, je ruhiger und wägsamer ich blieb. Er gab sich alle Mühe, mich und meine Frau davon zu überzeugen, daß er "ein ganzer Kerl" sei. So lautete sein Lieblingsausdruck, den er oft gebrauchte.
Dort wollte Frau Lebius uns im Auftrage ihres Mannes vorschreiben, was und wie ich als Zeuge auszusagen habe. Insonderheit sollte ich vor Gericht erklären, daß er jene drohende Postkarte vom 7. September in Dresden nicht geschrieben habe. Tue ich das nicht, so müsse er den alten Kampf gegen mich von Neuem beginnen.
Daß ich Berichterstattern Auskunft gab, wenn sie kamen, mich zu fragen, versteht sich ganz von selbst. Es kann mir niemand zumuten, diesen Herren aus Angst vor Herrn Lebius die Unwahrheit zu sagen. Dennoch behauptet er noch heute, daß nicht ich von ihm, sondern er von mir verfolgt und angegriffen werde.
Es ist vielmehr eine ganz besondere taktische Gewohnheit von ihm, geschiedene Frauen gegen ihre Männer auszuspielen. Das eklatanteste Beispiel hiervon ist der Fall "Max Dittrich". Indem ich ihn hier kurz erwähne, bitte ich um ganz besondereAufmerksamkeit, weil er für die Beurteilung des Herrn Lebius vonallergrößter Wichtigkeitist.
Lebius hatte also meine damalige Karte sorgfältig aufgehoben, um sich Eingang bei mir zu verschaffen. Er unterschrieb sich "mit vorzüglicher Verehrung." Ich sagte mir wieder: "der will nur Geld." Die Behauptung, daß seine neue Zeitung "großen Anklang finde", entsprach der Wahrheit nicht. Ich sollte damit geködert werden.
So am 15. August 1904: "Werter Herr Dittrich! Ich gebe Ihnen für die Vermittlung ein Prozent. Mehrals10000Mk.braucheichnicht. Ich würde aber auch mit weniger vorlieb nehmen. Das Honorar sende ich am 20. d. wie verabredet. Können Sie nicht Dr. May bearbeiten, daß er mir Geld vorschießt? Freundlichen Gruß R. Lebius." Dann am 27. August: "Werter Herr Dittrich! Meine Frau kommt am 1.
Herr Lebius ging also aus, um nach dem "Werg am Rocken", nach der "heimlichen" Schuld und Sünde zu suchen. Er forschte überall, schriftlich, mündlich, persönlich. Er stellte sich überall ein, wo er glaubte, etwas erfahren zu können. Er scheute sich nicht, sogar zu Dittrichs Verwandten zu gehen.
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