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Aktualisiert: 11. Juni 2025


Er begann zu ahnen, daß er mit aller Liebenswürdigkeit in das Verderben geführt werden solle. Als er das Herrn Lebius zu verstehen gab, hielt dieser es für geraten, ihm den ganzen Zweck der Broschüre einzugestehen. Er gab folgendes zu: | Lebius hat den Redakteur des "Vorwärts" | | wegen Beleidigung verklagt. | | Der "Vorwärts" hat Karl May als Zeugen | | gegen Lebius angegeben. |

Oktober, kam folgender Brief aus Berlin; ich war verreist: Geehrter Herr! Obwohl völlig unbekannt, erlaube ich mir, bei Ihnen einmal anzufragen, ob Sie mir nähere Mitteilungen über einen Herrn Lebius, seinerzeit in Dresden, machen könnten.

Genannter Herr, ehemaliger Sozialdemokrat, hat gegen mich als den seinerzeit verantwortlich zeichnenden Redakteur des "Vorwärts" die Privatbeleidigungsklage angestrengt. Es wird vor Gericht meine Aufgabe sein müssen, Herr Lebius als "Ehrenmann" zu kennzeichnen.

Er richtete ganz dasselbe Verbot auch an den Verleger. Er glaubte, damit ganz sicher aus diesem Sumpfe wieder herausgestiegen zu sein. Aber er kannte Lebius und dessen Unverfrorenheit noch nicht. Die Broschüre erschien, und zwar genau am ersten April. Ihr Titel war: | K a r l M a y, | | ein Verderber der deutschen Jugend | von | F. W. Kahl-Basel. |

Ich hatte also Herrn Lebius volle sechs Monate geschont, wo es mir doch durch die Sozialdemokratie so bequem und leicht gemacht worden war, mich an ihm zu rächen. Daßich ihnnichtverfolge,sondernvonihmfortund fortzurNotwehrgezwungenwerde, ist übrigens auch schon dadurch erwiesen, daß ich es bis heut umgangen habe, als Zeuge gegen ihn auszusagen.

Lebius hat dieser Frau, als sie nun ohne alles Einkommen war und vor dem Nichts stand, eine Rente für das ganze Leben von monatlich 100 Mark versprochen, er, der wegen zwei oder drei Mark vergeblich ausgepfändet worden ist! Sie hat es ihm zunächst geglaubt; er aber hat sehr wohl gewußt, daß dieses Versprechen nicht rechtsverbindlich war. Nichts als Spiegelfechterei!

Mit dieser Zeugenschaft für den "Vorwärts"-Redakteur hatte es damals folgende Bewandtnis: Lebius hatte den "Vorwärts" wegen Beleidigung verklagt, und der "Vorwärts" hatte mich, natürlich ohne erst viel zu fragen, als Zeugen angegeben. Das Gewissen des Lebius sagte ihm, daß er von diesem Zeugen wohl nicht viel freundliches zu erwarten habe.

Ferner der Antrag des Lebius an die Staatsanwaltschaft, mich in ein Irrenhaus zu sperren. Sein Antrag, mich nach Amerika steckbrieflich verfolgen zu lassen. Die zahllosen Artikel gegen mich in seinem Blatte, der "Bund". Seine Flugblätter mit den gräßlichsten Unwahrheiten, welche die Runde durch Deutschland, Oesterreich, Schweiz, Italien, Frankreich, England, Nord- und Südamerika machten.

September zu Herrn Dr. Klenke, einen kleinen Betrag zu kassieren. Bei dieser Gelegenheit gibt sie Ihnen Ihr Honorar. Sie haben meine schriftliche Zusage, daß ich Ihnen 1 Prozent von dem Gelde gebe, welches Sie mir von H. V. oder Dr. Sie erhalten das Geld sofort . . . . Freundlichen Gruß Lebius."

Also wenn Lebius kein Geld hat, so ist das ein für ihn vollständig genügender Grund, Richterund Gerichtsämterzubelügenundsichalseinen Charakterhinzustellen,demkeinvorsichtiger Menschmehretwasglaubenkann! Ich könnte stundenlang fortfahren, in dieser Weise von Lebius zu erzählen. Für meine heutigen Zwecke aber genügt das, was ich bis hierher sagte.

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