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Aktualisiert: 11. Juni 2025
In Nr. 46 wurde mir die Verbindung des Herrn Lebius mit der Firma Münchmeyer schon deutlicher gezeigt, denn es wurde da gesagt, der Inhaber dieser Firma habe einen ganzen Haufen alter Briefe von mir in der Hand und könne also ganz genaue Auskunft über mich geben, wenn er nur wolle.
Als der ehrliche, junge Mann das hörte, wurden seine Bedenken noch größer, als sie vorher gewesen waren. Als er diese äußerste und seiner Besorgnis, gerichtlich bestraft zu werden, Ausdruck gab, stellte Lebius ihm folgendes vor: | Wir Schriftsteller stehen überhaupt und stets | | mit einem Fuße im Gefängnisse. | | Bestraft zu sein ist für uns eine gute | | Reklame.
| Als Dank dafür würde ich die Broschüre | | so lancieren, daß alle Welt von dem Buche | | spricht. Ich habe ja auf diesem Gebiete | | besonders große Erfahrung. | Meine Zeitung kommt zu Stande und zwar auf ganz solider Basis. Nun heißt es arbeiten und zeigen, daßmaneinganzerKerlist usw. usw. Beste Empfehlung an Ihre Frau Gemahlin Ihr Ihnen ergebener Rudolf Lebius." Ich antwortete nicht.
Und selbst da habe ich ihm verziehen, habe mich mit ihm verglichen, habe gegen sein Versprechen, mich fortan in Ruhe zu lassen, meinen Strafantrag zurückgezogen, obgleich der betreffende Richter sagte, daß Lebius eineschwere Strafe erleiden werde, falls es zur Verhandlung komme. Siehe Gerichtsakten 20 B. 254 08/34, gezeichnet Schenk, Nauwerk.
Wir können außerdem die Artikel, auf die Sie Wert legen, an 300 oder mehr deutsche und österreichische Zeitungen versenden und den betreffenden Artikel blau anstreichen. So etwas wirkt unfehlbar. In Dresden lasse ich mein Blatt allen Wirtschaften zugehen. Mit vorzüglicher Hochachtung Rudolf Lebius."
Wer hat nun daran gedacht, daß auch bei der dortigen Polizei Notizen hierüber gemacht worden und vielleicht noch vorhanden sein können? Herr Lebius hat sie kürzlich veröffentlicht! Wie kommt ein Mann, wie er, nun auch zu den Leipziger Polizeiakten? Das Gesetz erlaubt es! Ebenso hat er meine Scheidungsakten veröffentlicht. Sie sind doch gewiß von diskretester Natur und gehen ihn gar nichts an.
Lebius nahm alle seine Anwürfe gegen mich, materielle wie formelle, zurück, drückte sein Bedauern aus, mich angegriffen zu haben, und versprach, mich von nun an in Ruhe zu lassen. Das tat er durch seine Unterschrift. Es war mir unmöglich, einem solchen, vor Gericht gegebenen Versprechen nicht zu glauben.
Laufen ihm die Sozialdemokraten nicht nach, so laufen ihm die Anderen nach! Als wir drei diese erstaunlichen Belehrungen hörten, brauste Max Dittrich einige Male zornig auf; meine Frau war still vor Erstaunen; ich aber ging hinaus, um den Ekel zu verwinden! Lebius bekam infolge dessen weder Geld noch sonst etwas von mir.
Ich habe es ertragen, daß Lebius trotz seines gerichtlichen Versprechens, mich künftig in Ruhe zu lassen, meine geschiedene Frau gegen mich verführte, ausbeutete, ihres Einkommens und ihrer Schmucksachen beraubte undsiefastandenBettelstab brachte. Sie wurde von ihm zu gerichtlichen Schritten gegen mich verleitet, die man fast wahnsinnig nennen muß.
Selbst angenommen, daß die von Lebius angegebenen Punkte alle auf Wahrheit beruhten, so liegt doch wohl für jeden nur einigermaßen gebildeten und nicht verrohten Menschen die Frage nahe, ob die Veröffentlichung solcher Dinge gesetzlich resp. preßmoralischstatthaft sei. Ich bin überzeugt, daß jedermann, außer Lebius, diese Frage mit einem "Nein!" beantworten wird.
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