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Die Kriegserklärung ist hier noch nicht übergeben,“ erwiderte Graf Bismarck, „aber die Erklärung, welche Ollivier im Corps legislatif abgegeben hat, ist so gut, wie die formelle Erklärung. „Ich bitte Sie, zu lesen.“ Graf Bismarck trat, die Depesche in der Hand in den Lichtkreis des Kronleuchters und begann mit lauter Stimme zu lesen.

Erster Abschnitt. Die Subjektivität. Der Begriff ist zuerst der formelle, der Begriff im Anfang oder der als unmittelbarer ist. In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztseyn zuerst zunächst selbst einfach und nur ein Schein, so daß die Momente des Unterschiedes unmittelbar die Totalität des Begriffes sind, und nur der Begriff als solcher sind.

Der Schluß, wie er unmittelbar ist, hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als unmittelbare. Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch Vermittelung zur Konkretion gebildet, sondern nur die einzelnen Bestimmtheiten sind. Der erste Schluß ist daher der eigentlich formelle.

Insofern nun im bestimmten Grunde Grund und Begründetes beide die ganze Form, und ihr Inhalt zwar ein bestimmter, aber einer und derselbe ist, so ist der Grund in seinen beiden Seiten noch nicht real bestimmt, sie haben keinen verschiedenen Inhalt; die Bestimmtheit ist erst einfache, noch nicht an die Seiten übergegangene Bestimmtheit; es ist der bestimmte Grund erst in seiner reinen Form, der formelle Grund, vorhanden.

Dieser formelle Schluß ist der Widerspruch, daß die Mitte die bestimmte Einheit der Extreme seyn soll, aber nicht als diese Einheit, sondern als eine von denen, deren Einheit sie seyn soll, qualitativ verschiedene Bestimmung ist. Weil der Schluß dieser Widerspruch ist, ist er an ihm selbst dialektisch.

Die Reflexion der relativen Nothwendigkeit in sich giebt drittens die absolute Nothwendigkeit, welche absolute Möglichkeit und Wirklichkeit ist. A. Zufälligkeit oder formelle Wirklichkeit, Möglichkeit und Nothwendigkeit.

Alle diese Jahrbuecher, mochten sie nun als Privat- oder als offizielle Werke sich ankuendigen, waren wesentlich gleichartige Zusammenarbeitungen des vorhandenen geschichtlichen und quasigeschichtlichen Materials; und der Quellen- wie der formelle Wert sank ohne Zweifel in demselben Masse, wie ihre Ausfuehrlichkeit stieg.

Weil nämlich die Inhaltsbestimmungen des Lehrsatzes nicht zugleich als Begriffsbestimmungen gesetzt sind, sondern als gegebene gleichgültige Theile, die in mannigfaltigen äußerlichen Verhältnissen zu einander stehen, so ist es nur der formelle, äußerliche Begriff, in welchem sich die Nothwendigkeit ergiebt.

Eine formelle Ehrenerklärung, die mir schriftlich zuging, war das Resultat der Verhandlungen. Aber die Empfindung, besudelt zu sein, wurde ich lange Zeit nicht los. Ich vertiefte mich in die Korrekturen meiner »Frauenfrage«. Und die Genugtuung über meine Arbeit wirkte wie ein stärkendes und reinigendes Bad.

Daneben dehnte die formelle Kompetenz des Volkes in der Beamtenernennung wie in Regierungs-, Verwaltungs- und Finanzfragen in bedenklicher Weise sich aus.