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Aktualisiert: 1. Mai 2025


Er wußte sehr wohl, was an der Sache war, bat mich aber um Diskretion, so daß ich gezwungen war, hierüber zu schweigen. Ich glaubte auch, schweigen zu können, weil ich annahm, daß derartige Polizeiakten zu den verschwiegendsten Dingen der Verwaltung gehören. Jetzt aber werden sie zu meinem Erstaunen von Lebius veröffentlicht und von meinen Gegnern entsprechend ausgebeutet.

Der ergrimmte Hofrat ersuchte daher die Regierung, den Magistrat zu strenger Rechenschaft zu ziehen und zu befehlen, daß die den Fall behandelnden Polizeiakten unverzüglich anher zu senden seien. Die Regierung ließ sich das nicht zweimal sagen.

Wer hat nun daran gedacht, daß auch bei der dortigen Polizei Notizen hierüber gemacht worden und vielleicht noch vorhanden sein können? Herr Lebius hat sie kürzlich veröffentlicht! Wie kommt ein Mann, wie er, nun auch zu den Leipziger Polizeiakten? Das Gesetz erlaubt es! Ebenso hat er meine Scheidungsakten veröffentlicht. Sie sind doch gewiß von diskretester Natur und gehen ihn gar nichts an.

Wie kommt ein aus der Kirche ausgetretener Sozialdemokrat a. D. zu diesen geheimen Dresdener Polizeiakten? Das Gesetz gestattet es! Ganz selbstverständlich fühle ich mich nun nicht mehr zur Diskretion verpflichtet und werde darauf dringen, daß diese Akten revidiert und berichtigt werden.

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