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Und außerdem ist sein persönliches und literarisches Verhältnis zu Herrn Lebius, dem Rechtsanwalt Gerlach und dem Münchmeyerschen Programm, mich in den Zeitungen "kaput zu machen", festzustellen. Er hat geleugnet, mit Lebius, Gerlach u. s. w. in Beziehung zu stehen; es sind ihm aber derartige Beziehungen ganz unschwer nachzuweisen. Hierüber ist Klarheit zu schaffen.

Der zweite, den ersten auch geistig hoch überragende Champion für die Münchmeyersache ist der aus der christlichen Kirche ausgetretene Sozialdemokrat a. D. Herr Rudolf Lebius in Charlottenburg.

Ich zeige damit wohl zur Genüge, was man von der Erfindungsgabe des Herrn Lebius alles erwarten kann. Ich erhob zweimal Privatklage gegen ihn. Die eine zog ich während der Verhandlung aus reinem Ekel vor dem Schmutz, in dem ich da waten sollte, zurück.

Lebius hat durch die Verführung der Frau Pollmer nur seine eigenen Privat- und Prozeßinteressen verfolgt, dieInteressendieserarmenFrau abergeradezumitFüßengetreten. Es ist unerhört, daß er dafür auch noch den Schutz des § 193 verlangt! Es ist wiederholt von ihm in den Zeitungen behauptet worden, daß er ein Mensch sei, "der über Leichen geht."

Klenke ersucht, Ihnen 40 Mk. zu meinen Lasten gutzuschreiben. Ihr Verhalten mir gegenüber finde ich höchst sonderbar, um nicht zu sagen beleidigend. Achtungsvoll R. Lebius." Diesem Dr. Klenke fiel es aber auch nicht ein, die Schulden des Herrn Lebius zu bezahlen, und so kam in logischer Folgerichtigkeit am 7. September in Form einer Postkarte folgende Drohung bei mir an: "Werter Herr!

Die Staatsanwaltschaftsanzeigen, welche sie dann wegen dieser Beschuldigungen durch einen Freund gegen uns erheben ließ. Dieselben Staatsanwaltsanzeigen, von Lebius in Berlin wiederholt.

Dieser zweite Besuch des Herrn Lebius dauerte höchstens zehn Minuten lang. Als er fort war, fehlte mir eine Photographie, die er mir entwendet hatte. Er durfte nie wiederkommen. Trotzdem hat er wiederholt behauptet, in meinem Hause vielfach verkehrt zu sein und mich sehr genau studiert zu haben. Am folgenden Tage schrieb er mir: "Dresden-A., 12. 7. 04. Fürstenstraße 34. Sehr geehrter Herr Doktor!

Das hat Lebius in seinem Briefe an die Kammersängerin vom Scheidt, welcher den Gegenstand der vorliegenden Privatklage bildet, wörtlich eingestanden, und der Vorsitzende der ersten Instanz hat ihn gelobt, indem er öffentlich sagte: "Das ist sehr edel von Ihnen!"

Ihr jetziger Mann war ein lieber, guter, aber in Beziehung auf die "Ehre" sehr streng denkender, unerbittlicher Herr. Seine Frau in solcher Angelegenheit an Lebius' Seite, das wäre unbedingt von den schwersten Folgen für ihn und sie gewesen! Sie bat also Lebius, sie ja nicht mit darin zu verwickeln, und er scheute sich nicht, es ihr hoch und heilig zu versprechen.

Ich habe noch zwei äußerst interessante Münchmeyersche Champions zu erwähnen, die in Beziehung auf geistige Bedeutung zwar weder an Gerlach noch an Lebius kommen, aber als fromme, katholische Klosterbrüder mitten unter protestantischen oder gar aus der Kirche ausgetretenen Kolportageinteressenten doch einen frappierenden Eindruck machen.