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Aktualisiert: 13. Mai 2025
Um meine Leser klar sehen zu lassen, ist nur noch zu konstatieren, daß der Münchmeyersche Rechtsanwalt Dr. Gerlach auch sein Rechtsanwalt ist und daß Beide einander gegenseitig die weitgehendste Hilfe und Unterstützung leisten.
Zunächst sechs Jahre lang die drei Instanzen des ersten Münchmeyerprozesses mit allen Aufregungen und Armseligkeiten, die mit ihm verbunden waren. Sodann die zweiundzwanzig Monate währende Untersuchung wegen Meineid und Verleitung dazu. Denn der Münchmeyersche Rechtsanwalt hatte, nachdem der Prozeß für ihn verloren war, mich und meine Zeugen beim Staatsanwalte wegen Meineides angezeigt.
Ich erfuhr erst später, viel später hiervon und zog meine Konsequenzen. Meines Bleibens war hier nicht. Ich wollte aus dem Abgrund heraus, nicht aber wieder hinunter! Ich darf wohl sagen, daß ich in jener Zeit fleißig gewesen bin und mir ehrliche Mühe gegeben habe, die Münchmeyersche Kolportage in einen anständigen Verlag zu verwandeln.
Eines Tages, als die Zeugenaussagen für die Münchmeyersche Partei nicht günstig ausgefallen waren, sagte dieser Anwalt zum Richter: "Aber es ist doch ganz unmöglich, daß ein vorbestrafter Mensch, wie May, den Prozeß gewinnen kann!" "Das haben Sie abzuwarten," antwortete ihm der Richter. Ich stand dabei und mußte mir die Beleidigung gefallen lassen, denn das Gesetz erlaubte sie ihm.
Ich habe noch zwei äußerst interessante Münchmeyersche Champions zu erwähnen, die in Beziehung auf geistige Bedeutung zwar weder an Gerlach noch an Lebius kommen, aber als fromme, katholische Klosterbrüder mitten unter protestantischen oder gar aus der Kirche ausgetretenen Kolportageinteressenten doch einen frappierenden Eindruck machen.
Sie leugnen zwar den gegenseitigen Verkehr, geben sich aber in ihren Prozessen gegenseitig als Zeugen und Sachverständige an und helfen einander bei Sammlung von Beweismaterial gegen mich und bei der Anfertigung von Eingaben und Schriftsätzen für das Gericht. Der Ueberragendste von ihnen ist aber dieser Münchmeyersche Advokat, der alles und alle dirigiert, sogar die beiden Patres.
Ich legte ihr alles hierauf Bezügliche dar und ging zunächst nach Oberägypten. Ich zögerte nicht, an diesen Herrn zu schreiben. Er antwortete mir im Kolportageton, daß er das Münchmeyersche Geschäft nur wegen der Romane von Karl May gekauft habe. Alles Andere sei nichts wert.
Ich bemerke ausdrücklich, daß auch er Herrn Advokaten Gerlach zum Anwalt hat. Und wenn ich nun hinzufüge, daß dieser Münchmeyersche Herr Gerlach zugleich auch Anwalt und Berater von Pater Expeditus Schmidt und Pater Ansgar Pöllmann ist, so ergibt sich folgendes drastische Hetzjagdbild: Ich bin vollständig eingekreist.
Mein Wollen war gut; da aber der Herr Cardauns meine Gegner förderte, indem er mich hinderte, hat er sich um die Münchmeyersche Kolportage ein Verdienst erworben, welches man ihm nie vergessen wird. Er ist während der ganzen, langen Zeit bis hierher ihr treuer Champion gewesen, ob gewollt oder ungewollt, ist in Beziehung auf die Wirkung gleich.
Aber das Gesetz erlaubt es ihm! Er ist über Alles unterrichtet, was sich auf meine prozessualen Verhältnisse bezieht. Wer erlaubt ihm das, und wer ermöglicht es ihm? Das Gesetz und der Münchmeyersche Rechtsanwalt, der zugleich auch der seinige ist. Beide arbeiten einander aus der Hand in die Hand.
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