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Denn man glaube ja nicht, daß die "Karl May-Hetze", oder, ein wenig anständiger ausgedrückt, das "Karl May-Problem" eine literarische Angelegenheit sei. Es handelt sich hier keineswegs um schriftstellerische oder gar um ethische Gründe, sondern, die Sache beim richtigen Namen genannt, um eine rein persönliche Abschlachtung aus moralisch ganz niedrigen, prozessualen Gründen.

Aber das Gesetz erlaubt es ihm! Er ist über Alles unterrichtet, was sich auf meine prozessualen Verhältnisse bezieht. Wer erlaubt ihm das, und wer ermöglicht es ihm? Das Gesetz und der Münchmeyersche Rechtsanwalt, der zugleich auch der seinige ist. Beide arbeiten einander aus der Hand in die Hand.

Man hat mich aus prozessualen Gründen fälschlicher Weise beschuldigt, für Münchmeyer das "Buch der Liebe" geschrieben zu haben. Wie kann ich beweisen, daß dies unwahr ist? Gesetzt den Fall, es wäre dem Münchmeyerschen Rechtsanwalt der wahnsinnige Gedanke gekommen, vor Gericht zu behaupten, daß Peter Rosegger den berüchtigten "Venustempel" geschrieben habe.

Heute glauben nur noch Wenige seinen Ausführungen. Andere akzeptieren sie aus prozessualen und ähnlichen guten Gründen. Ob Pater Expeditus Schmidt und Pater Ansgar Pöllmann, meine beiden neuesten Gegner, wirklich an ihren Cardauns glauben, das weiß ich nicht; ich kann da nur vermuten. Was sie behaupten, gilt für mich noch lange nicht als Beweis.