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Zwei Blinde, müd vom Wandern, Sah ich am Ufer stehn, Der eine sprach zum andern: Leb wohl, auf Wiedersehn. München. Druck von Knorr & Hirth, G.m.b.H. Verlag von Fr. Bassermann in München. Humoristische Schriften von Wilhelm Busch: KRITIK DES HERZENS. 6 Bogen kl. cart. 9. Aufl. 2 Mk. DER SCHMETTERLING. 6 Bogen kl. mit 20 Zeichnungen, 3. Aufl., cart. 2 Mk.

enthaltend 13 der besten Schriften des Humoristen mit 1500 Bildern u. das Porträt W. Busch's nach Franz von Lenbach, ein ergötzlicher Besitz und das passendste Geschenk bei jeglicher Gelegenheit. Auflage. 81stes bis 85stes Tausend. Preis: in roth oder grün Leinwand gebunden Mk. 20. .

Der Konsumverein, also die Gesamtheit der zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, dafür eine Extrasteuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, der einen Jahresgewinn von 200 000 M. erzielt.

EDUARD'S TRAUM. 4 Aufl. 5-1/2 Bog. cart. 2 Mk. DIE FROMME HELENE. 7 Bogen mit 180 Holzschnitten. PLISCH UND PLUM. 4 Bogen mit 100 Bildern. PATER FILUCIUS. Allegorisches Zeitbild mit Portrait und Selbstbiographie Wilhelm Busch's. 2-1/2 Bogen mit 74 Holzschnitten. DIE HAARBEUTEL. 4 Bogen mit 112 Bildern.

B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten, noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden, brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen.

Man begnügte sich diesmal, den § 153 dahin zu verschärfen, daß Verletzung desselben statt wie bisher mit höchstens drei Monaten künftig mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden sollte. Dagegen hatte man in einem neuen § 153a die Bestrafung des Kontraktbruchs vorgeschlagen, dieser sollte mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft geahndet werden.

Klenke ersucht, Ihnen 40 Mk. zu meinen Lasten gutzuschreiben. Ihr Verhalten mir gegenüber finde ich höchst sonderbar, um nicht zu sagen beleidigend. Achtungsvoll R. Lebius." Diesem Dr. Klenke fiel es aber auch nicht ein, die Schulden des Herrn Lebius zu bezahlen, und so kam in logischer Folgerichtigkeit am 7. September in Form einer Postkarte folgende Drohung bei mir an: "Werter Herr!

Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats Lohnes oder -Gehaltes nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit =100= Mk., =120= Mk., =140= Mk. für Arbeiter, =120= Mk., =160= Mk., =200= Mk. für Werkmeister, Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen; Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15.

die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne oder -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., 140 Mk., für die Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., 200 Mk. erhöht werden; anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht mehr zum Teil auf die Pension anzurechnen ist;

Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere Gewinnbeteiligung wieder funktioniert.