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Aktualisiert: 22. Mai 2025
Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa 12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind, müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten.
Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. Die Firma hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder zugute.
Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere Gewinnbeteiligung wieder funktioniert.
Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im Verhältnis von 100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist aber 100:112,5 Wenn der Stundenverdienst im Verhältnis von 100:112,5 in die Höhe gegangen wäre, so hätten die Leute in 8 Stunden genau dasselbe verdient, wie früher in 9 Stunden und auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich das Maß der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben geblieben sind.
Als vor nahezu sechs Jahren eine Neuregulierung der Akkordsätze in mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet.
Für die Ausführung desselben bleibt gar nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen.
Dafür können wir natürlich keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen. Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der Akkordsätze herbeigeführt wird.
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