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Aktualisiert: 11. Juni 2025


Und was ists denn so kalt heran, hab ich denn s' Fieber? Ja ich glaubs, es fang' ja zum schneien an. Ah, das ist gspaßig! Da schauen S' naus in den Garten, alles ist weiß, und die Bäume, alle Blätter werden gelb. Wurzel. Was ist denn das für eine Hexerei? Habakuk. Der Champagner ist da! Wurzel. Marschierst! Einen Kamillentee laßt mir machen, und einheizen, man möcht ja erfrieren.

Wo es aber etwas gab, im Trüben zu fischen; wo es sich um eine Hexerei handelte, oder ein Schatz gehoben werden sollte, da kamen die Geisterbanner und Schatzgräber bei Nacht und Nebel in's Haus des Fleischhauers, und wußten sich viel von der sonderlichen Erfahrung des Mannes zu erzählen, und wie er gar kostbare Bücher, namentlich »die schwarze Rabe«, habe, und diese Bücher zu lesen verstünde, und wie sein Rath Goldes werth sei.

Ferner möchte man wohl in den sogenannten =magischen= Heilungen eigentlich nur =magnetische= vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes, oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge auf u.

Aber es ist undenkbar, daß dieser allgemein geachtete Mann eine schwere Körperverletzung sich hätte zu schulden kommen lassen. Eines solchen Verbrechens ist dieser Mann gar nicht fähig, eine Verhaftung auf Grund dieses Signalements unmöglich, sie würde eine unerhörte Blamage bringen. Wie der Doktor nur dazu gelangt sein kann, ein solches Signalement zu geben? Das grenzt an Hexerei oder Frivolität!

Aber der Umgang mit den kleinen Schwarzen ist nicht immer so unschuldig. Davon gibt es auch eine Geschichte. Der Falscheid Einige munkelten auch, er sei ein Hexenmeister. Aber mancher wird für einen Hexenmeister gehalten, der sein Geld durch die natürlichste Hexerei erwirbt, daß er fleißig ist und gut aufpaßt.

Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei

Erst unter =Maria Theresia= wurde die neue, peinliche Halsgerichtsordnung von 1707 ausser Wirksamkeit gesetzt. Bis dahin galt jedoch in Oesterreich und in anderen katholischen Landen Deutschlands der Glaube an die Thatsächlichkeit der Hexerei ebenso als kirchlich-orthodox, wie die Verfolgung der Hexerei als vollkommen zu Recht bestehend angesehen ward. Allein indem man prinzipmässig das bisherige Verfahren gegen Zauberer und Hexen aufrecht hielt, so zeigte es sich doch alsbald, dass die Herzhaftigkeit, mit der die Gerichte und Obrigkeiten ehedem auf Tod durch Feuer und Schwert u.

Die niederen Volksschichten waren jedoch von dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden.

Bei dem zweiten Probestück war Hexerei im Spiel. Eine Hexe hatte sich in den eisernen Pfortenriegel verwandelt, und wenn der Mann die Leiter hinanstieg, um den Riegel anzufassen, so packte sie mit höllischer Kraft die Hand des Unglücklichen, und keine Gewalt konnte sie befreien, bis die Hexe selber los ließ.

Es folgt hierauf ein Aktenauszug aus dem Prozesse einer in der ganz gewöhnlichen, nichtssagenden Weise indizirten Angeklagten aus Cöslin; dann fährt Thomasius fort: »Nachdem ich den bisher erzählten Extrakt ex actis ad referendum verfertigt, bemühte ich mich zu Ueberlegung und Abfassung meines voti, des Carpzovii criminalia, ingleichen den Malleum maleficarum, Torreblancam, Bodinum, Delrio, und was ich für Autores de magia mehr in meiner wenigen Bibliothek antraf, zu consuliren, und da fiel nun freilich nach dieser Männer ihren Lehren der Ausschlag dahin, dass die Inquisitin, wo nicht mit der Schärfe, doch zum wenigsten mit mässiger Pein wegen der beschuldigten Hexerei anzugreifen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinem voto in der Fakultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren ganz anderer Meinung, und musste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auf folgende Art entwerfen: »Dass wider Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indizien ferner nichts vorzunehmen, sondern sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der gefänglichen Haft zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren, und ist auf ihr Leben und Wandel fleissig Acht zu geben. Sie ist auch die auf diesen Prozess ergangenen Unkosten nach vorhergegangener Liquidation und richterlicher Ermässigung zu erstatten schuldig. V.

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