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Aber das Signalement paßt haarscharf auf denRosenwirtund dem ischt eine Körperverletzung nicht zuzutrauen!“ „Ja, was das Gericht auf Grund dieser mikroskopischen Untersuchung thut, das hat den Arzt nichts zu kümmern! Das Signalement ischt richtig, dafür stehe ich ein! Das Weitere ischt Sache des Untersuchungsrichters!“

Bei der ihm zufallenden Auflösung der piratischen Lebensführung in einzelne Akte kann das Landesrecht entweder ohne jede Erwähnung des Begriffs der Piraterie auf piratische Akte die allgemeinen Vorschriften über Raub und Erpressung und weiterhin auch Tötung, Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. anwenden; oder sich unter Verwendung des Begriffs seine Zerlegung zu einer besonderen Aufgabe stellen.

Zu sehen ist gar nichts, eine Mütze wie jede andere, im Stirnleder etwas durchgeschwitzt, also seit längerer Zeit im Gebrauch. Würde vom Nachbargericht nicht eine schwere Körperverletzung gemeldet, man könnte die Anzeigen als ziemlich wertlos betrachten. Im übrigen kann es dem wenig beschäftigten Gerichtsarzt Dr. von Bauerntanz nicht schaden, wenn er Arbeit bekommt.

Die heftige Gegenwehr veranlaßte den Wachtmeister, den rabiat gewordenen Wirt vor den Richter zu bringen, der eben den Verhaftungsbefehl niederschrieb. Unter dem Eindrucke seiner Verhaftung und des entdeckten Fluchtversuches gab der Wirt das Leugnen auf, anerkannte die Mütze als sein Eigentum und gestand die schwere Körperverletzung zu.

Aber es ist undenkbar, daß dieser allgemein geachtete Mann eine schwere Körperverletzung sich hätte zu schulden kommen lassen. Eines solchen Verbrechens ist dieser Mann gar nicht fähig, eine Verhaftung auf Grund dieses Signalements unmöglich, sie würde eine unerhörte Blamage bringen. Wie der Doktor nur dazu gelangt sein kann, ein solches Signalement zu geben? Das grenzt an Hexerei oder Frivolität!