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Aktualisiert: 30. Juni 2025
Waehrend fuer den Sklavenbestand der aelteren Zeit die Kriegsgefangenschaft und die Erblichkeit der Knechtschaft ausreichten, beruht diese Sklavenwirtschaft, voellig wie die amerikanische, auf systematisch betriebener Menschenjagd, da bei der auf Leben und Fortpflanzung der Sklaven wenig Ruecksicht nehmenden Nutzungsweise die Sklavenbevoelkerung bestaendig zusammenschwand und selbst die stets neue Massen auf den Sklavenmarkt liefernden Kriege das Defizit zu decken nicht ausreichten.
In diesem Sinne war die roemische Aristokratie zu allen Zeiten erblich gewesen, ja sie hatte in der alten Sitte, dass der Senator seine Soehne mit sich in den Rat nahm und der Gemeindebeamte mit den Abzeichen der hoechsten Amtsehre, dem konsularischen Purpurstreif und der goldenen Amulettkapsel des Triumphators, seine Soehne gleichsam vorweisend schmueckte, ihre Erblichkeit mit grosser Naivitaet zur Schau getragen.
Dass die neue Organisation nicht bloss auf die Lebenszeit ihres Stifters beschraenkt bleiben sollte, ist unzweifelhaft; aber derselbe ist nicht dazu gelangt, die vor allem schwierige Frage der Nachfolge zu erledigen, und es muss dahingestellt bleiben, ob er die Aufstellung irgendeiner Form fuer die Nachfolgerwahl im Sinn gehabt hat, wie sie bei dem urspruenglichen Koenigtum bestanden hatte, oder ob er fuer das hoechste Amt wie die Lebenslaenglichkeit, so auch die Erblichkeit hat einfuehren wollen, wie dies sein Adoptivsohn spaeterhin behauptet hat ^9.
Da giebt es Würden und Titel für die Erblichkeit, die Adoption, den Favoritismus, das Vestalat u.s.w. Alle diese Szepter, Würden, Titel, Grade, eröffnen sich Jedem. »Kennt der Monarch in der Zivilisation nur den legitimen Erben, in der Harmonie wird er auch das Recht der Adoption haben, eine Freiheit, deren er bei uns beraubt ist und ihm nicht selten den Lebensabend verbittert.
c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht verändert wird, so lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei mütterlicher Erblichkeit leicht übersehen. Gehört der Mann z.
Dareios' Reich erstreckte sich vom Indus bis zum hellenischen Meere, vom Jaxartes bis zur Libyschen Wüste. Seine oder vielmehr seiner Satrapen Herrschaft war nicht nach dem Charakter der verschiedenen Völker, über die sie herrschten, verschieden; sie war nirgends volkstümlich, nirgends durch eine von ihr aus entwickelte und tief hinabgreifende Organisation gesichert; sie beschränkte sich auf momentane Willkür, auf stete Erpressungen und auf eine Art Erblichkeit der Amtsgewalt, wie sie, ganz gegen den Sinn monarchischer Herrschaft, in den langen Zeiten schlaffen Regimentes üblich geworden war, so daß der Großkönig kaum noch eine andere Gewalt über sie hatte als die der Waffen oder die, welcher sie aus persönlichen Rücksichten sich fügen mochten. Die volkstümlichen Zustände, welche in allen Ländern des persischen Reiches fortbestanden, machten den morschen Koloß nur noch unfähiger, sich zur Gegenwehr zu erheben; die Völker von Iran, Ariana, den baktrischen Ländern waren allerdings kriegerisch, und mit jeder Art von Herrschaft zufrieden, solange sie diese zu Krieg und Beute führte; und hyrkanische, baktrische, sogdianische Reiter bildeten die stehenden Satrapenheere in den meisten Provinzen; aber besondere Anhänglichkeit für das persische Königtum war keineswegs bei ihnen zu finden, und so furchtbar sie einst in den Völkerheeren des Kyros, Kambyses und Dareios zum Angriff gewesen waren, ebenso unfähig waren sie zur ernsten und nachhaltigen Verteidigung, zumal wenn ihnen griechische Kriegsübung und Tapferkeit gegenüberstand. Die westlichen Völker gar, stets mit Mühe und oft nur durch blutige Gewalt in Unterwürfigkeit gehalten, waren, wenn ein siegreicher Feind ihren Grenzen nahte, gewiß bereit, die persische Sache zu verlassen. Kaum waren die Griechen der kleinasiatischen Küste durch Oligarchie oder durch Tyrannen, deren Existenz von der Macht der Satrapen und des Reiches abhing, in Abhängigkeit zu erhalten, und die Völker im Innern der Halbinsel hatten, seit zwei Jahrhunderten in stetem Druck, weder die Kraft noch das Interesse, sich für Persien zu erheben; selbst an den früheren Empörungen der kleinasiatischen Satrapen hatten sie nicht teilgenommen; sie waren stumpf, indolent, ohne Erinnerung ihrer Vergangenheit. Dasselbe galt von den beiden Syrien diesseits und jenseits der Wasser; die Knechtschaft langer Jahrhunderte hatte diesen Völkern den Nacken gebeugt, sie ließen über sich ergehen, was auch kommen mochte; nur an der Küste Phönikiens war das alte bewegliche Leben, mit ihm mehr Gefahr als Treue für Persien, und nur die Eifersucht gegen Sidon und der eigene Vorteil vermochte Tyrus den Persern treu zu erhalten.
Es beruht das auf dem Princip der Erblichkeit. So sieht man denn auch häufig in Familien, wo Vater und Mutter beide schwarzhaarig und schwarzäugig sind, helläugige und blondhaarige Kinder.
Der Umstand nun, dass Grafen und Herzöge gewöhnlich den Baronen entnommen wurden, brachte zuwege, dass sie das Gewicht ihres Amtes neben dem Einfluss, den sie ihrer Geburt entlehnten, in die Schale legten, und hieraus scheint später, vor allem als die Erblichkeit dieser Stellungen Gewohnheit geworden war, der Vorrang entstanden zu sein, den diese Titel vor dem eines Barons hatten.
Dasselbe soll für die Wanderflüge der Zugvögel gelten, aber der Suche nach weiteren Beispielen enthebt uns bald die Mahnung, daß wir in den Phänomenen der Erblichkeit und in den Tatsachen der Embryologie die großartigsten Beweise für den organischen Wiederholungszwang haben.
Während diese Krankheit unter einigen Bahaustämmen so allgemein vorkam, dass ich die Tatsache, dass sich unter ihnen nur tertiäre Formen zeigten, durch die Annahme einer ausschliesslich hereditären Ausbreitung erklären zu müssen meinte, standen die Fälle unter den Kenja viel zu vereinzelt da, um an Erblichkeit überhaupt denken zu können.
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