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Die Rede war ungemein konfus. Bezeichnend war, daß, als wir in dieser Sitzung gegen Angriffe durch Zwischenrufe uns wehrten, Lasker die Frage an den Präsidenten richtete, ob nicht durch sofortige Aenderung der Geschäftsordnung diesemUnfugein Ende gemacht werden könne. Liebknecht antwortete, indem er auf die beleidigenden Zurufe und Reden hinwies, die wir in der Sitzung am 26.

Eine heftige Polemik setzte in den Zeitungen ein, der Minister von Feilitzsch wurde in der Kammer interpelliert, ein Abgeordneter las im Landtag Bruchteile der Predigt vor, und als der Präsident von Walther dagegen einschritt, ließ er sich irgendwelche Verstöße gegen die Geschäftsordnung zuschulden kommen und mußte abtreten; die Frage, ob München oder Stuttgart zuständig sei, führte zu lebhaften Kontroversen, der Generalstaatsanwalt lud mich sogar zu einer Besprechung ein, die er mit den Worten schloß: Vive la guerre!

»Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete von KardorffSchon hatte sich Singer seinem Platz wieder zugewandt. Wie er den Namen hörte, drehte er sich um und blieb zwischen den Seinen stehen, groß, schwer, breitschultrig.

Er erbat und erhielt das Wort, um zur Geschäftsordnung zu sprechen und sagte: »Der Nationalrat Herr Krötzl ist nicht anwesend und wir haben Anzeichen dafür, daß er mit Gewalt ferne gehalten wird, ja wir haben begründeten Anlaß zur Befürchtung, daß er das Opfer eines Verbrechens geworden ist.

Man riß ihnen die bedruckten Blätter aus der Hand. Dicht unter der Rednertribüne, auf der Kardorff noch immer aushielt gerade, starr, scheinbar gleichgültig , warf einer der Sozialdemokraten in fanatischem Zorn das zusammengeballte Blatt zu Boden. Um den heftig gestikulierenden Bebel sammelte sich die Linke. »Zur Geschäftsordnungrief Singers tiefe Stimme immer wieder dem Präsidenten zu.

Ich fragte, wie der Präsident sein Verhalten mir gegenüber mit seiner Rede vom 10. Februar 1866 in Einklang bringen wolle. Bismarck habe einmal geäußert: Man muß den Parlamentarismus durch den Parlamentarismus tot machen. Das Haus sei auf dem besten Wege, durch sein Verhalten mir gegenüber dieses Wort wahr zu machen. Nach mir kam der Diplomat Windthorst zum Wort, der einen seiner berühmten Eiertänze aufführte. Die Geschäftsordnung sei angeblich nicht klar genug; schließlich beantragte er die Zurückweisung der Angelegenheit an die Kommission, um die betreffenden Vorschriften einer Revision zu unterziehen. Er schloß: Ich stimme weder für noch gegen Simson, noch für oder gegen Bebel. Auch die Redner der Fortschrittspartei, Freiherr v. Hoverbeck und Franz Duncker, waren weder warm noch kalt. Duncker sprach sich für den Windthorstschen Antrag aus, Hoverbeck dagegen; er glaubte nichts Besseres tun zu können, als Steine auf mich zu werfen. Der Antrag Windthorst wurde schließlich angenommen. Der alte Ziegler war tief ergrimmt über das Schauspiel, das der Reichstag und speziell seine Partei bot. Sobald der Beschluß gefaßt worden war, kam Ziegler bebend vor Zorn zu mir an meinen Platz und sagte: „Hören Sie, Bebel, wir sind allesamt Sch

Es verging Zeit und kostete Arbeit, bis diese Kaufleute und Techniker zu Beamten umgeschaffen waren, bis sie die Gewohnheiten des behördlichen Verkehrs, der klippenreichen Geschäftsordnung, des amtlichen Schriftwesens, und vor allem die Aufgaben ihres eigenen, neugeschaffenen Wirkungskreises sich angeeignet hatten. Die größten Schwierigkeiten aber lagen in Raum und Zeit.

Dieser erklärte darauf zur Geschäftsordnung, er habe sich nicht wider, sondern für den Gesetzentwurf einschreiben lassen. Schweitzer ergriff alsdann bei der Spezialdebatte das Wort und führte aus: Nach dem Standpunkt, den Herr Liebknecht einnehme, müßte auch die allgemeine Wehrpflicht verworfen werden.

Aus Aerger, daß auf diese Weise Sozialdemokraten in das Bureau kommen konnten, änderte man später die Geschäftsordnung. Jetzt wählt der Alterspräsident die vier Schriftführer des provisorischen Bureaus. An Kleinlichkeit der Auffassung der Opposition gegenüber hat es dem Reichstag nie gefehlt.

XIV. Der Ausschuß faßt alle Beschlüsse gemeinsam und ist nur dann beschlußfähig, wenn in einer ordentlich einberufenen Sitzung wenigstens drei Mitglieder anwesend sind; derselbe gibt sich, soweit nicht der Kongreß darüber bestimmt, selbst eine Geschäftsordnung. Der Ausschuß ist dem Parteikongreß für alle seine Handlungen verantwortlich.