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Unter den eintreffenden Fluechtlingen war allerdings eine Anzahl tuechtiger Soldaten und faehiger Offiziere namentlich der ehemaligen spanischen Armee; allein die Zahl derer, die kamen, um zu dienen und zu fechten, war ebenso gering, wie zum Erschrecken gross die der vornehmen Generale, die mit ebenso gutem Fug wie Pompeius sich Prokonsuln und Imperatoren nannten, und der vornehmen Herren, die mehr oder weniger unfreiwillig am aktiven Kriegsdienst sich beteiligten.

Mit 370 gegen 30 Stimmen beschloss der Senat, dass die Prokonsuln von Spanien und Gallien beide aufzufordern seien, ihre Aemter zugleich niederzulegen; und mit grenzenlosem Jubel vernahmen die guten Buerger von Rom die frohe Botschaft von Curios rettender Tat.

Indem nun endlich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden Praetoren von sechs auf acht erhoeht ward, stellte sich die neue Geschaeftsordnung dahin, dass die jaehrlich zu ernennenden zehn hoechsten Beamten waehrend ihres ersten Amtsjahrs als Konsuln oder Praetoren den hauptstaedtischen Geschaeften die beiden Konsuln der Regierung und Verwaltung, zwei der Praetoren der Zivilrechtspflege, die uebrigen sechs der reorganisierten Kriminaljustiz sich widmeten, waehrend ihres zweiten Amtsjahrs als Prokonsuln oder Propraetoren das Kommando in einer der zehn Statthalterschaften: Sizilien, Sardinien, beiden Spanien, Makedonien, Asia, Africa, Narbo, Kilikien und dem italischen Keltenland uebernahmen.

Aufl., S. 767, 1106. Staatsrechtlich lehnte das neue Imperatorenamt sich an an die Stellung, welche die Konsuln oder Prokonsuln ausserhalb der Bannmeile einnahmen, so dass zunaechst das militaerische Kommando, daneben aber auch die hoechste richterliche und folgeweise auch die administrative Gewalt darin enthalten war ^10.

Die Sullanischen Prokonsuln und Propraetoren waren in ihrem Sprengel wesentlich souveraen und tatsaechlich keiner Kontrolle unterworfen gewesen; die Caesarischen waren die wohl in Zucht gehaltenen Diener eines strengen Herrn, der schon durch die Einheit und die lebenslaengliche Dauer seiner Macht zu den Untertanen ein natuerlicheres und leidlicheres Verhaeltnis hatte als jene vielen, jaehrlich wechselnden kleinen Tyrannen.

Der formelle Gegensatz zwischen Italien und den Provinzen, der zu allen Zeiten auf anderen Unterschieden beruht hatte, blieb allerdings auch jetzt bestehen, Italien der Sprengel der buergerlichen Rechtspflege und der Konsuln-Praetoren, die Provinzen kriegsrechtliche Jurisdiktionsbezirke und den Prokonsuln und Propraetoren unterworfen; allein der Prozess nach Buerger- und nach Kriegsrecht fiel laengst praktisch zusammen, und die verschiedene Titulatur der Beamten hatte wenig zu bedeuten, seit ueber allen der eine Imperator stand. ^31 Dass keiner Vollbuergergemeinde mehr als beschraenkte Gerichtsbarkeit zustand, ist ausgemacht.

Wie bisher bestanden jene asiatischen Landschaften aus einer bunten Mischung von Domanialbesitzungen, tatsaechlich oder rechtlich autonomen Stadtgebieten, fuerstlichen und priesterlichen Herrschaften und Koenigreichen, welche alle fuer die innere Verwaltung mehr oder minder sich selbst ueberlassen waren, uebrigens aber bald in milderen, bald in strengeren Formen von der roemischen Regierung und deren Prokonsuln in aehnlicher Weise abhingen, wie frueher von dem Grosskoenig und dessen Satrapen.

Im Auftrag des Senats brachte der Vormann desselben, der Zwischenkoenig Lucius Valerius Flaccus der Vater, als interimistischer Inhaber der hoechsten Gewalt bei der Buergerschaft den Antrag ein, dass dem Prokonsul Lucius Cornelius Sulla fuer die Vergangenheit die nachtraegliche Billigung aller von ihm als Konsul und Prokonsul vollzogenen Amtshandlungen, fuer die Zukunft aber das Recht erteilt werden moege, ueber Leben und Eigentum der Buerger in erster und letzter Instanz zu erkennen, mit den Staatsdomaenen nach Gutduenken zu schalten, die Grenzen Roms, Italiens, des Staats nach Ermessen zu verschieben, in Italien Stadtgemeinden aufzuloesen oder zu gruenden, ueber die Provinzen und die abhaengigen Staaten zu verfuegen, das hoechste Imperium anstatt des Volkes zu vergeben und Prokonsuln und Propraetoren zu ernennen, endlich durch neue Gesetze fuer die Zukunft den Staat zu ordnen; dass es in sein eigenes Ermessen gestellt werden solle, wann er seine Aufgabe geloest und es an der Zeit erachte, dies ausserordentliche Amt niederzulegen; dass endlich waehrend desselben es von seinem Gutfinden abhaengen solle, die ordentliche hoechste Magistratur daneben eintreten oder auch ruhen zu lassen.

Die roemische Armee, welche, nachdem Fabius in der Mitte des Herbstes verfassungsmaessig seine Diktatur niedergelegt hatte, jetzt von Gnaeus Servilius und Marcus Regulus zuerst als Konsuln; dann als Prokonsuln kommandiert wurde, hatte den empfindlichen Verlust nicht abzuwenden gewusst; aus militaerischen wie aus politischen Ruecksichten ward es immer notwendiger, den Fortschritten Hannibals durch eine Feldschlacht zu begegnen.

Es gibt einen Stadtrechtsbezirk und einen Kriegsrechtsbezirk, in welchem letzteren die Provokation und andere stadtrechtliche Bestimmungen nicht massgebend sind; es gibt Beamte, wie zum Beispiel die Prokonsuln, welche lediglich in dem letzteren zu funktionieren vermoegen; aber es gibt im strengen Rechtssinn keine Beamten mit bloss jurisdiktionellem wie keine mit bloss militaerischem Imperium.