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Aktualisiert: 21. Juni 2025
„Nur ein Wort? Wie lautet dieses Wort?“ „Meine höchste Seligkeit wäre ein päpstlicher Segen Seiner Heiligkeit, aber ganz alleinig für mich gespendet; es darf niemand anderes daran teilhaben, bloß ich allein!“
Oben habe ich ein Pröbchen sowohl von der Unverschämtheit als von der Dummheit in der Geschichte mit dem Mönch Eiselin gegeben; hier mag noch eine Probe folgen, welche Poggio Bracciolini erzählt, der beinahe vierzig Jahre lang päpstlicher Geheimschreiber war und 1459 als Kanzler der Republik Florenz starb.
Wie wollt Ihr sie lösen, wenn eine Ehe wider päpstliches Gebot Euch die Hände bindet, Euch notgedrungen in den Verdacht des Luthertumes bringet?!“ „Bist du nicht päpstlicher denn der Papst, Lamberg?“ „Nein, gnädiger Herr und Fürst!
Ich könnte leicht parteiisch erscheinen, wenn ich diese schmachvolle Periode der Wahrheit getreu charakterisierte, deshalb mag für mich ein durchaus päpstlicher Schriftsteller reden, nämlich Kardinal Baronius.
Der Papst delegierte den in Graz regierenden Nuntius, Anton Diaz, zur Abnahme der Resignation wie zur Erklärung, daß Wolf Dietrich nun päpstlicher Gefangener sei. Der Winter wich zögernd aus Salzburgs Bergen, der Vorfrühling setzte ein mit Sturm und Regen.
Wolle Erzbischof Wolf Dietrich von Raittenau freiwillig resignieren und dem Papst um die Einwilligung schreiben; 2. soll der Erzbischof in des Domkapitels Verwahrung seinem Stande gemäß gehalten werden, jedoch stehe es ihm frei, beim Papst und Herzog Max von Bayern um die Entlassung anzusuchen; 3. dem Erzbischof sollen zu einer jährlichen Pension 20000 Gulden bezahlt werden; 4. sollen demselben noch besonders 10000 Gulden zu einer Abfertigung erstattet werden; 5. anstatt des Silbergeschirres gebe man ihm 5000 Gulden und eine standesgemäße Fahrnis; 6. alle ausstehenden Gelder und Schuldverschreibungen sollen dem Erzbischof zur freien Verfügung eingehändigt werden; 7. sollen demselben alle seine Kleider, Kleinodien &c. zugestellt werden nach des Domkapitels Befinden; 8. alle bei dem Erzstift vorhandenen Schulden sollen ohne Entgeld des Erzbischofs bezahlt werden; 9. gleichwie das Domkapitel an den Erzbischof weiter nichts zu suchen habe, also soll auch dieser solches zu thun nicht Macht haben; sondern das, was vorgefallen, soll beiderseits ganz vergessen sein; jedoch soll alles dieses erst nach eingelangter päpstlicher Bestätigung in seine Wirkung kommen; 10. soll des Erzbischofes Bruder Rudolf, Vizedom zu Friesach, bei allen seinen Gütern ruhig verbleiben und die Versicherung dessen durch das Domkapitel auch bei dem Herzog von Bayern ausgewirkt werden; 11. soll sich das Kapitel bei dem Herzog von Bayern dahin verwenden, daß dem Erzbischof bis zu völliger Entledigung eine größere Freiheit als bisher gestattet werde; 12. weil dann, was die Bewilligung der Freiheit und die Versicherung der Pension betrifft, an dem Herzog von Bayern vorzüglich ist, so soll dieser von beiden Teilen um Bewilligung ersucht werden.
Des Papstes Spekulation glückte; unermessliche Summen wanderten nach Rom; sie lassen sich gar nicht berechnen. Ein päpstlicher Legat zog allein aus dem kleinen Dänemark mehr als zwei Millionen durch Ablassverkauf. Leo X. fand es vorteilhaft, den Ablass in einigen Bezirken an große Unternehmen für bestimmte Summen zu verpachten.
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