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Aktualisiert: 29. Juni 2025
Februar 1665 aufgeführt; dieser Fürst war damals noch nicht im geringsten fromm und trotzdem ließ die kirchliche Zensur die Szene des Armen im Walde streichen. Diese Zensur wollte, um sich Nachdruck zu verschaffen, dem so wunderbar unwissenden König einreden, daß das Wort Jansenist gleichbedeutend mit Republikaner sei.
Wirft Steine man auf mich, darf ich da nicht hinweisen auf den Wandel anderer? Ist ein ehrbar Eheleben schmachwürdig? Nimmer kann ich's glauben!“ Zaghaft und scheu sprach Rudolf: „Hab' recht ich Euch verstanden, so hat unterworfen sich der Erzbischof von Anbeginn dem Gebote Roms, wonach er doch die kirchliche Trauung hat vermieden?“ Salome seufzte tief und nickte in wehmutsvoller Ergebenheit.
Diese Anmaßungen wurden indessen noch von niemand anerkannt. In diesen Jahrhunderten hielt man noch die allgemeinen Kirchenversammlungen für die einzige rechtmäßige kirchliche Behörde, welche für die Erhaltung der Einheit der Kirche Sorge tragen musste.
Diese ethische Religiosität war ebenso Eigentum aller geistigen Menschen des ausgehenden 18. Jahrhunderts, wie Bachs kirchliche Gläubigkeit das seiner Zeitgenossen.
Um ihn zu begreifen, darf man die sittliche und kirchliche Bildung seiner Zeit nicht unbeachtet lassen; dabei hat man wohl zu bedenken, daß er Lebensgenosse Warburtons gewesen. Eine freie Seele wie die seine kommt in Gefahr, frech zu werden, wenn nicht ein edles Wohlwollen das sittliche Gleichgewicht herstellt.
Auch ihre frühzeitig erfolgte kirchliche Anerkennung steht ausser Zweifel; ihr sind in Belgien allein mindestens bei vierzig Kirchen geweiht, A. SS. l.c.. pag. 475; ihr Name steht im Rheinauer Martyrologium mitverzeichnet, welches dem 8.
Febr. Fitzwilliam, 14. [Das Dispensationsrecht.] Jetzt rückte der Monat Mai heran, der zum Wiederzusammentritt der Kammern festgesetzt war; aber sie wurden aufs neue bis zum November prorogirt . Es war kein Wunder, daß der König nicht wieder mit ihnen zu thun haben wollte, denn er hatte beschlossen, hinfüro eine Politik zu befolgen, von der er wohl wußte, daß sie ihnen im höchsten Grade zuwider war. Er hatte von seinen Vorgängern zwei Hoheitsrechte geerbt, deren Grenzen nie mit strenger Genauigkeit bestimmt worden waren und die, wenn sie unbeschränkt ausgeübt worden wären, schon an sich hingereicht haben würden, die ganze Verfassung des Staates und der Kirche umzustürzen. Dies waren das Dispensationsrecht und das kirchliche Supremat. Kraft des Dispensationsrechts beabsichtigte der König, römische Katholiken nicht allein zu bürgerlichen und militairischen, sondern auch zu kirchlichen
War diese Theorie zweckmäßig, so mußte der König unverweilt zur Rückkehr aufgefordert und es ihm, wenn anders er wollte, gestattet werden, Seymour und Danby, den Bischof von London und den Bischof von Bristol wegen Hochverraths hinrichten zu lassen, die kirchliche Commission wiederherzustellen, die Kirche mit papistischen Würdenträgern zu füllen und die Armee unter das Commando papistischer Offiziere zu stellen.
Wenn nun auch die römische Kirche schon frühzeitig jede kirchliche Gemeinschaft mit den Montanisten abbrach, so behielt sie doch ihre Lehre über das Fasten und das Verdienstliche der Ehelosigkeit. Das alles Irdische verachtet werden müsste, wurde bald der allgemeine unter den orthodoxen Christen geltende Grundsatz.
Die durch Erbschaft auf ihn gekommene kirchliche Oberhoheit war keineswegs die große und furchtbare Prärogative, welche Elisabeth, Jakob I. und Karl I. besessen hatten. Die Verordnung, welche der Krone ein fast unbeschränktes Oberaufsichtsrecht über die Kirche ertheilte, war zwar niemals förmlich aufgehoben worden, hatte aber doch einen großen Theil ihrer Kraft verloren.
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