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Aktualisiert: 3. Juni 2025
Und es wird nicht zurückgeführt zu einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde, sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem. Die Gegenstände des Eigentums werden in den Fluß des sozialen Lebens gebracht.
Nur konnte dabei, gemäß den vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, das Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung unter den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt werden, noch durch unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums an den Betriebsmitteln.
Die Politik förderte veränderte Einstellungen zu Demokratie, Bürgerrechten, politischer Macht und sozialer Sicherung. Sie entmystifizierte die Herkunft, Funktion und Rolle des Eigentums und förderte eine relativere Sicht dieser Dinge sowie die Etablierung allgemeingültiger Werte.
Damit ein jeder Bürger, auch der schwächste, im Genuss seines Lebens und Eigentums selbst gegen den stärksten geschützt sei, muss jeder seinen natürlichen Leidenschaften eine vom Gesetz bestimmte Grenze setzen, welche von den Vollziehern dieser Gesetze, hinter denen die Gesamtheit des Volks steht, sorgfältig bewacht und geschützt wird.
Die Straße, die der Mensch befährt, Worauf der Segen wandelt, diese folgt Der Flüsse Lauf, der Täler freien Krümmen, Umgeht das Weizenfeld, den Rebenhügel, Des Eigentums gemeßne Grenzen ehrend So führt sie später, sicher doch zum Ziel. Questenberg. Oh! hören Sie den Vater hören Sie Ihn, der ein Held ist und ein Mensch zugleich. Octavio. Das Kind des Lagers spricht aus dir, mein Sohn.
Nun, Philister, wir wollen dich in Betracht deines ungemeinen Scharfsinns, der uns wohlgefallen hat, gnädig behandeln; die fünfzig Prügel, die du richtig erhalten, sind fünfzig Zechinen wert. Sie ersparen dir fünfzig; denn du zahlst jetzt bloß noch fünfzig bar; zieh deinen Beutel und enthalte dich für die Zukunft, unseres kaiserlichen Eigentums zu spotten!
Selbst die Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist Grund und Boden , hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des Eigentums, ausgerüstet hielt.
So war endlich die Zeit gekommen, in welcher es der Vater für geraten fand, mir die ganze Rente der Erbschaft des Großoheims zu freier Verfügung zu übertragen. Er sagte, ich könne mit diesem Einkommen verfahren, wie es mir beliebe, nur müßte ich damit ausreichen. Er werde mir auf keine Weise aus dem Seinigen etwas beitragen, noch mir je Vorschüsse machen, da meine Jahreseinnahme so reichlich sei, daß sie meine jetzigen Bedürfnisse, selbst wenn sie noch um Vieles größer würden, nicht nur hinlänglich decke, sondern daß sie selbst auch manche Vergnügungen bestreiten könne, und daß doch noch etwas übrig bleiben dürfte. Es liege somit in meiner Hand, für die Zukunft, die etwa größere Ausgaben bringen könnte, mir auch eine größere Einnahme zu sichern. Meine Wohnung und meinen Tisch dürfe ich nicht mehr, wenn ich nicht wolle, in dem Hause der Eltern nehmen, sondern wo ich immer wollte. Das Stammvermögen selber werde er an dem Orte, an welchem es sich bisher befand, liegen lassen. Er fügte bei, er werde mir dasselbe, sobald ich das vierundzwanzigste Jahr erreicht habe, einhändigen. Dann könne ich es nach meinem eigenen Ermessen verwalten. »Ich rate dir aber«, fuhr er fort, »dann nicht nach einer größeren Rente zu geizen, weil eine solche meistens nur mit einer größeren Unsicherheit des Stammvermögens zu erzielen ist. Sei immer deines Grundvermögens sicher und mache die dadurch entstehende kleinere Rente durch Mäßigkeit größer. Solltest du den Rat deines Vaters einholen wollen, so wird dir derselbe nie entzogen werden. Wenn ich sterbe oder freiwillig aus den Geschäften zurück trete, so werdet ihr beide auch noch von mir eine Vermehrung eures Eigentums erhalten. Wie groß dieselbe sein wird, kann ich noch nicht sagen, ich bemühe mich, durch Vorsicht und durch gut gegründete Geschäftsführung sie so groß als möglich und auch so sicher als möglich zu machen; aber alle stehen wir in der Hand des Herrn, und er kann durch Ereignisse, welche kein Menschenauge vorher sehen kann, meine Vermögensumstände bedeutend verändern. Darum sei weise und gebare mit dem Deinigen, wie du bisher zu meiner und zur Befriedigung deiner Mutter getan hast.« Ich war gerührt über die Handlungsweise meines Vaters und dankte ihm von ganzem Herzen. Ich sagte, daß ich mich stets bestreben werde, seinem Vertrauen zu entsprechen, daß ich ihn inständig um seinen Rat bitte, und daß ich in Vermögensangelegenheiten wie in anderen nie gegen ihn handeln, und daß ich auch nicht den kleinsten Schritt tun wolle, ohne nach diesem Rat zu verlangen. Eine Wohnung außer dem Hause zu beziehen, solange ich in unserer Stadt lebe, wäre mir sehr schmerzlich, und ich bitte, in dem Hause meiner Eltern und an ihrem Tische bleiben zu dürfen, solange Gott nicht selber durch irgend eine Schickung eine
Denn unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten oder nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem Prinzipal gegenüber, zu absoluter Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, die Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von der Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden.
Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen. Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat.
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