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Aktualisiert: 3. Juni 2025


Läßt sich nun auch hierin, da Berlin nicht umgebaut werden kann, keine Veränderung treffen, so wird doch darum die erhöhte Wachsamkeit der Behörden um so dringender. Ohne eine neue Wächter- und Patrouillen- Organisation wird in Berlin die Gefahr des Eigentums immer mehr zunehmen. Dieser Gegenstand läßt aber noch tiefere Betrachtungen zu.

Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung, gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe vieler Einzelvermögen, entstanden ist.

Als ich die Herausgabe meines Eigentums, das ich nicht als für fremde Augen geschrieben ansehe, forderte, verweigerte er sie und erging sich zugleich in so unerhörten Ausdrücken, daß er eine ihm gewordene Züchtigung durchaus verdiente.

Aber darin eben ist die Groesse Roms beschlossen und begruendet, dass das Volk sich selber ein Recht gesetzt und ein Recht ertragen hat, in dem die ewigen Grundsaetze der Freiheit und der Botmaessigkeit, des Eigentums und der Rechtsfolge unverfaelscht und ungemildert walteten und heute noch walten. 12.

Guten Tag, Laurella, rief nun auch der Pfarrer. Wie steht's? Willst du mit nach Capri? Wenn's erlaubt ist, Padre! Frage den Antonino, der ist der Patron der Barke. Ist jeder doch Herr seines Eigentums und Gott Herr über uns alle. Da ist ein halber Carlin , sagte Laurella, ohne den jungen Schiffer anzusehen. Wenn ich dafür mit kann.

Die älteste Stufe des Eigentums war vielmehr, wie die ausgezeichneten Untersuchungen von =Laboulaye= und =Laveleye= über die Entstehung der Eigentumsbegriffe nachgewiesen haben, das =Gemein-Eigentum=. Erst das römische Recht mit seiner übermässigen, bereits erwähnten Betonung des Individualismus und der persönlichen Besitz- und Eigentumsrechte machte dem ehemaligen Zustand der Dinge ein Ende und trieb die letzteren im Sinne des persönlichen Egoismus auf die Spitze ein Verhältnis, an dem wir heute noch leider schwer zu kranken haben.

In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche Tätigkeit, sondern nur infolge derselben zufällt, bedingungsloses Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation des Eigentums bedeute.

Ich mußte um meines Eigentums willen sechs Jahre lang prozessieren, und als ich den Prozeß gewonnen hatte, bekam ich noch lange nichts und wurde wegen Meineides zweiundzwanzig Monate lang in Voruntersuchung genommen. Nun prozessiere ich schon fast zehn Jahre lang und habe noch immer kein Resultat. Das Gesetz will es nicht anders.

Das Gemeinwesen mag sich also einerseits in die Systeme der persönlichen Selbstständigkeit und des Eigentums, des persönlichen und dinglichen Rechts, organisieren; ebenso die Weisen des Arbeitens für die zunächst einzelnen Zwecke des Erwerbs und Genusses zu eigenen Zusammenkünften, gliedern und verselbstständigen.

Der Ueberschuldung des Grundbesitzes suchte das Recht zu steuern teils dadurch, dass es bei der Hypothekenschuld den vorlaeufigen Uebergang des Eigentums an der verpfaendeten Liegenschaft vom Schuldner auf den Glaeubiger verordnete, teils durch das strenge und rasch zum faktischen Konkurs fuehrende Exekutivverfahren bei dem einfachen Darlehen; doch erreichte, wie die Folge zeigt, das letztere Mittel seinen Zweck sehr unvollkommen.

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