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»Das Eigentumsrecht,« sagt =Laboulaye= in seiner preisgekrönten Schrift über die Geschichte dieses Rechts, »ist eine Schöpfung der Gesellschaft ... Jedesmal wenn die Gesellschaft etwas darin ändert, ist sie in ihrem Recht, und niemand kann sich dagegen im Namen eines ältern Rechtes auflehnen; denn vor ihr und nach ihr gibt es nichts. In ihr ruht die einzige Quelle und der Ursprung des Rechts.«
Die älteste Stufe des Eigentums war vielmehr, wie die ausgezeichneten Untersuchungen von =Laboulaye= und =Laveleye= über die Entstehung der Eigentumsbegriffe nachgewiesen haben, das =Gemein-Eigentum=. Erst das römische Recht mit seiner übermässigen, bereits erwähnten Betonung des Individualismus und der persönlichen Besitz- und Eigentumsrechte machte dem ehemaligen Zustand der Dinge ein Ende und trieb die letzteren im Sinne des persönlichen Egoismus auf die Spitze ein Verhältnis, an dem wir heute noch leider schwer zu kranken haben.