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Aktualisiert: 21. Mai 2025


Die Goetter stehen dem Menschen voellig gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; jeder von ihnen hat ein wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen, und da die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente des irdischen Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung eines jeden Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es eine muehsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen Verpflichtungen auch nur sich bewusst zu werden, und so mussten wohl die des goettlichen Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester, die Pontifices, zu ungemeinem Einfluss gelangen.

Die schweren, zum Teil ungluecklichen Kriege, die dadurch herbeigefuehrten unerschwinglichen Kriegssteuern und Fronden taten das uebrige, um den Besitzer entweder geradezu vom Hof zu bringen und ihn zum Knecht, wenn auch nicht zum Sklaven seines Schuldherrn zu machen, oder ihn durch Ueberschuldung tatsaechlich zum Zeitpaechter seiner Glaeubiger herabzudruecken.

Im adligen Salon und unter dem Lagerzelt war er gleich willkommen als angenehmer Gesellschafter und guter Kamerad; vornehme und geringe Bekannte fanden in ihm den teilnehmenden Freund und den bereitwilligen Helfer in der Not, der sein Geld weit lieber seinem bedraengten Genossen als seinem reichen Glaeubiger goennte.

Dagegen die Vertraege der Privaten untereinander geben in der Regel keinen Anspruch auf Rechtshilfe von Seiten des Staats; den Glaeubiger schuetzt nur das nach kaufmaennischer Art hochgehaltene Treuwort und etwa noch bei dem haeufig hinzutretenden Eide die Scheu vor den den Meineid raechenden Goettern.

Die inneren Zustaende waren sehr verschieden; wie es zum Teil aussah, dafuer mag als Beispiel dienen, dass bei den Boeotern, wo es freilich am aergsten zuging, es Sitte geworden war, jedes Vermoegen, das nicht in gerader Linie vererbte, an die Kneipgesellschaften zu vermachen, und es fuer die Bewerber um die Staatsaemter manches Jahrzehnt die erste Wahlbedingung war, dass sie sich verpflichteten, keinem Glaeubiger, am wenigsten einem Auslaender, die Ausklagung seiner Schuldner zu gestatten.

Anwendungen davon sind die in die Zwoelf Tafeln aufgenommene Bestimmung, dass der zahlungsunfaehige Schuldner, wenn der Glaeubiger ihn verkaufen wolle, verkauft werden muesse jenseits der Tibergrenze, das heisst ausserhalb des Bundesgebietes, und die Klausel des zweiten Vertrags zwischen Rom und Karthago, dass der von den Karthagern gefangene roemische Bundesgenosse frei sein solle, so wie er einen roemischen Hafen betrete.

So kamen denn die Kreditverhaeltnisse fast auf demselben Punkte wieder an, wo sie in den schlimmsten Zeiten der sozialen Krise des fuenften Jahrhunderts gestanden hatten: die nominellen Grundeigentuemer waren gleichsam die Bittbesitzer ihrer Glaeubiger, die Schuldner entweder ihren Glaeubigern knechtisch untertan, so dass die geringeren von ihnen, gleich den Freigelassenen, in dem Gefolge derselben erschienen, die vornehmeren selbst im Senat nach dem Wink ihres Schuldherrn sprachen und stimmten, oder auch im Begriff, dem Eigentum selbst den Krieg zu erklaeren und ihre Glaeubiger entweder durch Drohungen zu terrorisieren oder gar sich ihrer durch Komplott und Buergerkrieg zu entledigen.

Mittelbar wurde damit auch die nicht minder schaedliche Kategorie der ueberschuldeten und der Sache nach nur fuer ihre Glaeubiger das Gut verwaltenden Grundeigentuemer wesentlich beschraenkt, indem die Glaeubiger, wenn sie ihr Zinsgeschaeft fortfuehren wollten, gezwungen wurden, selber sich anzukaufen.

Auch sind im Heer beinah nur Protestanten, Und wo der Glaube fehlt, wo bleibt die Hoffnung? Beliebt's Euch hoher Herr? Mathias. Was das betrifft, So weiss ich keinen glaeubiger als mich. Doch ist das Land, sind seine hoechsten Stellen Mit diesen Protestanten dicht besetzt. Muss ich sie schonen nicht, will ich sie brauchen? Muss ich sie brauchen nicht, wenn zwingt die Not?

So ist die roemische Gottesfurcht wohl von gewaltiger Macht ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes Bangen vor der allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das den pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde liegt, sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von demjenigen Zagen, mit dem der roemische Schuldner seinem gerechten, aber sehr genauen und sehr maechtigen Glaeubiger sich naht.

Wort des Tages

hauf

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