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Nachdem man sechs Monate auf die bayrischen Instruktionen gewartet, erklärte endlich (Juli 1821) der bayrische Bevollmächtigte, sein Hof verlange, daß das bestehende bayrische Zollgesetz dem Vereine zur Grundlage diene. So begann der trostlose Streit von neuem. Darauf, nach anderthalb Jahren, bot sich eine Gelegenheit, die Lebenskraft des Vereines zu erproben. Frankreich erließ am 23.-April 1822 ein neues Douanengesetz, das die Interessen der oberdeutschen Staaten offenbar feindlich verletzte, die wichtigsten Gegenstände der Einfuhr aus Süddeutschland, Schlachtvieh und Wolle mit unerschwinglichen Zöllen belegte. Der Schlag traf fast alle süddeutschen Lande gleichmäßig; sollte nicht mindestens gegen diesen Angriff gemeinsame Abwehr möglich sein? Man verhandelte und verhandelte. Baden verbot (17.-Mai) die Weineinfuhr auf seiner Westgrenze; Württemberg schloß sich diesen Retorsionen an; mit Bayern war keine Verständigung zu erzielen. In seiner Not wendete sich Berstett an Metternich, bat die Hofburg um ihre guten Dienste in den Tuilerien. Nach fast zwei Monaten (12.-August) erwiderte der

Der Senat, der Flamininus' grenzenlose Ruecksichten gegen die Hellenen uebertrieben fand, hatte den Aetolern die Wahl gelassen zwischen Zahlung einer voellig unerschwinglichen Kriegskontribution und unbedingter Ergebung, was sie aufs neue unter die Waffen getrieben hatte; es war nicht abzusehen, wann dieser Gebirgs- und Festungskrieg zu Ende gehen werde.

Vergeblich widerlegte J. G. Hoffmann in der Preußischen Staatszeitung mit überlegener Sachkenntnis das fast durchweg wertlose nationalökonomische Gerede der Presse. Dieselben Schutzzöllner, die um Hilfe riefen für die deutsche Industrie, schalten zugleich über die unerschwinglichen Sätze des preußischen Tarifs, der doch jenen Schutz gewährte.

Die schweren, zum Teil ungluecklichen Kriege, die dadurch herbeigefuehrten unerschwinglichen Kriegssteuern und Fronden taten das uebrige, um den Besitzer entweder geradezu vom Hof zu bringen und ihn zum Knecht, wenn auch nicht zum Sklaven seines Schuldherrn zu machen, oder ihn durch Ueberschuldung tatsaechlich zum Zeitpaechter seiner Glaeubiger herabzudruecken.

Die widerspenstigen Prälaten wurden höchst wahrscheinlich zu unerschwinglichen Geldbußen und langer Haft verurtheilt und waren dann froh, wenn sie sich dadurch loskaufen konnten, daß sie in und außer dem Parlament den Absichten des Königs dienten. Am 27. Mai wurde den Bischöfen angekündigt, daß sie am 8. Juni vor dem Könige im Geheimen Rathe erscheinen sollten.