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B. im Landbau, der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich vollziehen mag.

Nur konnte dabei, gemäß den vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, das Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung unter den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt werden, noch durch unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums an den Betriebsmitteln.

Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen Seite hin in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben her, erhoffen. Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der Vereinigung und Genossenschaftsbildung.

Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen sie zu strafen dafür, daß sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu machen sich erkühnen.

Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z.

Meine persönliche Meinung geht dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist ohne eine feinere Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne Vereinigung sehr heterogener Elemente . Und dieser Standpunkt wird jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie, sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen die Möglichkeit erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie abhängt.