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Wer der Ansicht zuneigt, daß die Auseinanderhaltung der drei Glieder des sozialen Organismus nur einen ideellen Wert habe, und daß sie sich auch beim einheitlich gestalteten Staatsorganismus oder bei einer das Staatsgebiet umfassenden, auf Gemeineigentum an den Produktionsmitteln beruhenden wirtschaftlichen Genossenschaft »von selbst« ergebe, der sollte seinen Blick auf die besondere Art von sozialen Einrichtungen lenken, die sich ergeben müssen, wenn die Dreigliederung verwirklicht wird.

Also ganz wie in unserem ehemaligen Chemnitzer und jetzt im Eisenacher Programm. Nach längerer Debatte, an der Schweitzer sich nicht beteiligte, wurde die Resolution einstimmig angenommen. Im weiteren erklärte sich die Generalversammlung für den Uebergang des Grund und Bodens in Gemeineigentum der Gesellschaft. Mit einer sehr radikalen Rede schloß Schweitzer diese Sitzung.

Und es wird nicht zurückgeführt zu einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde, sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem. Die Gegenstände des Eigentums werden in den Fluß des sozialen Lebens gebracht.

Schließlich stimmten von 75 Delegierten 54, darunter Liebknecht und Spier, für folgende Resolution: „Der Kongreß erklärt, daß die Gesellschaft das Recht hat, das individuelle Eigentum an Grund und Boden abzuschaffen und den Grund und Boden in Gemeineigentum zu verwandeln.“