United States or Guinea ? Vote for the TOP Country of the Week !


Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer »Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern sei.

Besonders beliebte Lordmayors erhielten außerdem ein Fäßchen vom besten Caviar zum Geschenk, oder einige Tonnen mit Häringen oder einen Centner polnischen Wachs. Auch die Rechtsconsulenten, welche die Genossenschaft meist aus der Anzahl der Kronadvokaten, der Serjeants at law wählte, empfingen außer ihrem Gehalte ähnliche annehmbare Geschenke.

Von einer Genossenschaft unterscheidet sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch keine Einzahlung gibt.

Die wichtigste Charakterpflanze der epiphytischen Genossenschaft ist zweifellos Tillandsia usneoides, deren Lebensweise mit anderen Existenzbedingungen ganz unvereinbar erscheint und die ich in der That nur auf Bäumen gesehen habe.

Die Ursache davon scheint jedoch eher in klimatischen Einflüssen als in dem Mangel an Verbreitungsmitteln zu liegen, indem jedes der Gebiete den eigenartigsten der Typen, aus welchen die epiphytische Genossenschaft des anderen sich recrutirt hat, besitzt.

In einer Genossenschaft hat die Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen neuen wählen.

4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfüllung ihrer verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben des Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen und einer Aufstellung der dauernden Kosten kennen, waren recht mannigfaltige. Unter den laufenden Ausgaben sind die Löhne der Klerks und der anderen Angestellten des Kontors und die Kosten für ihren Unterhalt und besonders die zahlreichen Geschenke an englische Beamte, mit denen der Kaufmann irgendwie zu tun hatte, zu erwähnen. Nicht bloß der englische

Wie nun in einem großen Hauswesen ein tüchtiger Hausvater nothwendig ist, wie von diesem vorwiegend das Glück oder Unglück der Familie abhängt, so bedarf auch ein Kloster vor Allem eines verständigen Vorstehers, und von ihm hängt vielfach das Wohl und Wehe der Genossenschaft ab.

Obwohl von der Stiftung kein anderes Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft als solcher, so ist damit ein Interessengegensatz gegeben, der in alle Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen.

Fragen wir danach: Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden, das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das ist nur scheinbar.