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Aktualisiert: 16. Juli 2025
Es ist durch das Zugeständnis des Angeklagten erhoben, daß er keine Beweise beizubringen weiß, daß die von ihm herausgegebenen Memoiren des Satan wirklich von dem bekannten echten Teufel, so gegenwärtig als Geheimer Hofrat in persischen Diensten lebt, herrühren.
Schon kehrten die Richter zurück, und Sprezius verkündete das Urteil: sechs Monate Gefängnis – was allen die natürlichste Lösung schien. Dazu war noch auf Verlust der vom Angeklagten bekleideten öffentlichen
=Dr.= Zeunemann hatte versucht, den Angeklagten zu unterbrechen, aber ohne genügenden Nachdruck. »Sie haben wohl auch mehr Ursache unruhig zu sein als ich,« sagte er jetzt mit leichter Ironie. »Vielleicht würden Sie sich wohler fühlen, wenn Sie es einmal mit vollkommener Offenheit versuchten, anstatt sich und uns durch Ihre Winkelzüge zu reizen.«
"Was haben Sie anzugeben?" rief der Gerichtsoffizier gleichfalls über den Tisch. Keine Antwort kam. "Kerl!" Schweigen. Das Protokoll wurde verlesen. "Geben Sie das zu?" fragte der Gerichtsoffizier den Angeklagten. Dieser nickte stumm. Kopfschüttelnd verließen die Offiziere den Raum. Zwei Soldaten der Baukompagnie 14 mit bajonettbepflanzten Gewehren blieben zurück.
Die Schwiegermutter des Bürgermeisters sagte, mit dem Lorgnon nach der Frau des Angeklagten zielend: „Eine nette Gesellschaft!“ Man widersprach ihr nicht; man hatte angefangen, die Lauers ihrem Schicksal zu überlassen. Guste Daimchen biß sich auf die Lippe, Käthchen Zillich schickte einen raschen Senkblick zu Diederich. Dr.
»Soviel ich mich erinnere,« sagte Deruga mürrisch, »habe ich Instrumente, moderne Apparate, einen Operationsstuhl und dergleichen dafür gekauft.« »Sie haben,« setzte der Präsident die Zeugenvernehmung fort, »im Laufe der nächsten Jahre den Angeklagten niemals gemahnt?« »Bewahre,« erwiderte der Hofrat. »Einen Kollegen! Überhaupt würde ich das ohne genügende Gründe niemals tun.
»Das will ich meinen,« sagte Ursula, »was meine Gnädige angeht, das weiß ich von Anfang bis zu Ende, das gibt es nicht anders.« »Hat die Verstorbene zuweilen von der Vergangenheit, ich meine, von der Zeit ihrer Ehe mit dem Angeklagten, mit Ihnen gesprochen?«
Sie haben also weder dem Angeklagten im Auftrage Ihrer Freundin von dem Inhalte ihres Testamentes Mitteilung gemacht, noch haben Sie einen Brief Ihrer Freundin besorgt, in welchem diese Mitteilung enthalten war oder allenfalls hätte enthalten sein können?« »Nein,« sagte Fräulein Schwertfeger. »Sie sind also überzeugt, daß der Angeklagte von dem Testamente keine Kenntnis hatte?«
Selbst wenn ich Seine Hoheit ersucht hätte herüberzukommen, würde ich mich ohne Bedenken für nichtschuldig erklären.« Der König erwiederte ihm, daß er ihn durchaus nicht als einen Angeklagten betrachte, sondern ihn nur gefragt habe, wie ein Gentleman einen Andren, der verleumdet worden sei, frage, ob die Verleumdung irgend eine Begründung habe. »In diesem Falle,« sagte Halifax, »nehme ich als Gentleman, der mit einem Gentleman spricht, keinen Anstand, bei meiner Ehre, die mir eben so heilig ist als ein Eid, zu versichern, daß ich den Prinzen von Oranien nicht veranlaßt habe herüberzukommen.« Clarendon und Nottingham sagten das Nämliche.
Zum Glück für das Land aber war die Thatsache der Veröffentlichung vollkommen festgestellt worden und die Vertheidiger der Angeklagten hatten daher das Dispensationsrecht angreifen müssen. Dies hatten sie mit großer Gelehrsamkeit, Beredtsamkeit und Kühnheit gethan. Die Anwälte der Krone waren, wie allgemein anerkannt wurde, in dem Kampfe unterlegen.
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