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Aktualisiert: 2. Mai 2025


Nunmehr aber betätigte der ihm so wohlgewogene Kurfürst Johann vor seinem Tode der Lutherschen Familie den Besitz des Anwesens vorbehaltlich des Vorkaufsrechtes für Staat und Stadt in einer förmlichen Verschreibung.

Art. 2. Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel gehen, vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in das Eigentum der Universität über, sind jedoch abgetrennt von dem sonstigen akademischen Vermögen zu verwalten. Art. 3. Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen. Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung.

Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung desselben untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich der aus Titel II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände der Stiftungsbetriebe. Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag sind der Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu halten. Titel V.

Kaum aber stand das Haus in der Mengstraße leer, als auch schon eine Schar von Arbeitern am Platze erschien, die das Rückgebäude abzubrechen begannen, daß der alte Mörtelstaub die Luft verfinsterte ... Das Grundstück war nun endgültig in den Besitz Konsul Hagenströms übergegangen. Er hatte es gekauft, er schien seinen Ehrgeiz darein gesetzt zu haben, es zu kaufen, denn ein Angebot, das Herrn Sigismund Gosch von Bremen aus zugegangen war, hatte er unverzüglich überboten, und er begann nun, sein Eigentum in der ingeniösen Art zu verwerten, die man seit langer Zeit an ihm bewunderte. Schon im Frühjahr bezog er mit seiner Familie das Vorderhaus, indem er dort nach Möglichkeit alles beim alten beließ, vorbehaltlich kleiner gelegentlicher Renovierungen und abgesehen von einigen sofortigen, der Neuzeit entsprechenden

Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt werden zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden Aufwendungen jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen Lehrfächern, die wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, Hygiene, technologische Disziplinen u. a. nähere Beziehung auf die Interessen der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne Rücksicht auf Fakultätsgrenzen, unmittelbar oder mittelbar zu fördern.

Er stellt eine vorläufige Tagesordnung auf und bestellt nach Maßgabe derselben die Berichterstatter und bildet die vorberatenden Kommissionen vorbehaltlich der Bestätigung oder Abänderung der Beschlüsse des Vereinstags. 4. Er sorgt in der Zwischenzeit bis zum nächsten Vereinstag für die Förderung der Zwecke und die Ausführung der Beschlüsse des Vereinstags. 5.

wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen wichtige Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche Wahrung anvertrauter Interessen der Firma in Frage stellen müssen vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten Rechte;

Die Kamarilla wollte eben den Hannibal nicht der Mann war der Hofkabale zu unbequem gross, und nachdem sie allerlei abgeschmackte Mittel versucht hatte, zum Beispiel den Feldherrn, mit dessen Namen die Roemer ihre Kinder schreckten, des Einverstaendnisses mit den roemischen Gesandten zu bezichtigen, gelang es ihr, den grossen Antiochos, der wie alle unbedeutenden Monarchen auf seine Selbstaendigkeit sich viel zugute tat und mit nichts so leicht zu beherrschen war wie mit der Furcht, beherrscht zu werden, auf den weisen Gedanken zu bringen, dass er sich nicht durch den vielgenannten Mann duerfe verdunkeln lassen; worauf denn im hohen Rat beschlossen ward, den Phoeniker kuenftig nur fuer untergeordnete Aufgaben und zum Ratgeben zu verwenden, vorbehaltlich natuerlich den Rat nie zu befolgen.

Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts, vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=. Titel VI.

Die Polizeibehörden haben ~innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit~ und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im Verwaltungswege gegen derartige Verfügungen auf den Ausspruch der betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, die Befugniß: 1.

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