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Aktualisiert: 2. Juni 2025


Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche Maßnahmen innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten des geschäftlichen Interesses geboten sind.

»Sagen Sie, ich wäre gegangen«, gab Silberland zur Antwort, »und bringen Sie mir eine Zigarre.« »Wie gewöhnlich eine zu Zehn?« »Janein, eine zu Fünfzigsagte Jakob Silberland würdevoll. »Und besorgen Sie mir ein Auto.« »Sehr wohl, Herr Doktor«, sagte der Kellner mit der solchen ungewohnten Aufwendungen zukommenden Ehrerbietung.

Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke angelegt werden.

Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr als ein Drittel von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen jährlichen Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen mehr als ein Drittel des außerordentlichen Zuschusses verwandt werden soll, untersteht die Bewilligung denselben Bedingungen, wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung der regelmäßigen jährlichen Überweisung oder die Erhöhung ihres unwiderruflichen Mindestbetrages.

Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und sonstige nach Art oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, als nicht unmittelbar geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 auf Dispositionskonto der Geschäftsleitung zu verrechnen sind mit der Maßgabe, daß regelmäßige Leistungen solcher Art, welche bei Lebzeiten des Stifters auf Dispositionskonto einer Geschäftsleitung übernommen wurden, so lange auf diesem Konto fortzusetzen sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu denselben fortbesteht.

Es hat allerdings begriffen, daß wir heute das Gesprochene in nichtschriftlicher Form speichern können, und zwar bisweilen effizienter als in der Schriftsprache und ohne die hohen Aufwendungen, die für die Pflege von Schriftkultur und Bildung notwendig sind.

Ich habe jedoch erfahren müssen, dass er mit brutaler Unverschämtheit alles in den Wind schlägt, und ich fühle mich kraft meines Amtseides verpflichtet, Ihnen mitzuteilen: dass ich den Regenten von Lebak, Radhen Adhipatti Karta Natta Negara, beschuldige des Missbrauchs der Amtsgewalt durch ungesetzliches Verfügen über die Arbeit der ihm Unterstellten, und verdächtig erkläre der Erpressung durch die Forderung von Aufwendungen in natura ohne oder gegen willkürlich festgestellte, unausreichende Bezahlung;

Um ohne Nutzung, nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie.

Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung Angehörigen der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Leistungen eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können die ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht werden, als jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der Betriebsangehörigen beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets dann, wenn die Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen obliegende Aufwendungen ihrerseits übernommen haben.

Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds sind, soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds bestimmt werden, dem Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem vermehrte Mittel zu vorübergehenden Ausgaben und namentlich zu größeren einmaligen Aufwendungen zu gewähren. Art. 9.

Wort des Tages

zähneklappernd

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