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Aktualisiert: 5. Juni 2025
Man kann sich leicht vorstellen, daß dieser Tummelplatz von jeher oft genug betreten worden, daß viele Siege von beiden Seiten erfochten, für den letzteren aber, der die Sache entschied, jederzeit so gesorgt worden sei, daß der Verfechter der guten Sache den Platz allein behielte, dadurch, daß seinem Gegner verboten wurde, fernerhin Waffen in die Hände zu nehmen.
Wenig später mußte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten der Besuch Hulls verboten . Auch in anderen Städten waren die Hansen nicht mehr vor Mißhandlungen sicher.
Noch heut bin ich ganz besonders dankbar dafür, daß es mir nicht verboten war, mir fremdsprachige Grammatiken anzuschaffen und hierdurch den eigentlichen Grund zu meinen späteren Reisearbeiten zu legen, die aber bekanntlich gar keine Reisearbeiten sind, sondern ein ganz anderes, bis jetzt unbebautes Genre bilden sollen.
In einer Winternacht entstand ein Brand im Hause der Elsbeth, welche am Abend zuvor dem halbbetrunkenen Zuckerhannes den Eintritt in ihre Wirthsstube verboten und ihn zurückgestoßen hatte.
Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung und Landtag vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen zu gebieten oder zu verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten oder verboten sind, ist ein Akt der Gesetzgebung.
Was tut's, ich verliere einige Stunden, was tut's. Eine quälende Unruhe hatte ihn erfaßt. Er rief den Wirt und wies lachend auf Josef. Auch der Wirt lachte. Dann ging er zu seinem Sohn und faßte ihn grob am Arm. »Was tust du hier, hä? Habe ich dir nicht verboten . . . !?« Josef hing regungslos in der Faust des Vaters. Er gab keinen Laut von sich, als man ihn in seine Bodenkammer schleppte.
Nach der Restauration erinnerten sich die Kavaliere, welche das Unterhaus füllten, trotz ihrer Begeisterung für die Hoheitsrechte, doch mit Bitterkeit der Tyrannei der Hohen Commission und waren durchaus nicht geneigt, eine so verhaßte Einrichtung wieder ins Leben zu rufen. Zu gleicher Zeit aber waren sie nicht ohne Grund der Meinung, daß das Gesetz, das alle christlichen Gerichtshöfe beseitigt hatte, ohne etwas Andres an deren Stelle zu setzen, doch ernste Einwendungen zulasse. Sie hoben daher dieses Gesetz, mit Ausnahme des auf die Hohe Commission bezüglichen Theiles, wieder auf. So wurden die Archidiakonalgerichte, die Consistorialgerichte, der erzbischöfliche Gerichtshof, der Gerichtshof der Privilegirten und der Gerichtshof der Delegirten wieder eingeführt; das Gesetz aber, welches Elisabeth und ihre Nachfolger ermächtigt hatte, Commissare mit visitatorischer Gewalt über die Kirche zu ernennen, wurde nicht allein nicht wieder hergestellt, sondern sogar in den bestimmtesten Ausdrücken für gänzlich abgeschafft erklärt. Es ist daher so klar, als nur irgend ein Punkt des Verfassungsrechts sein kann, daß Jakob II. nicht befugt war, eine Commission mit Visitations- und Regierungsgewalt über die Kirche Englands zu ernennen. Wenn dem aber so war, so half es ihm wenig, daß die Suprematsacte ihn in hochtrabenden Worten ermächtigte, vorhandene Mängel dieser Kirche zu verbessern. Nur eine so gewaltige Maschine, wie die vom Langen Parlamente zerstörte war, konnte die anglikanische Geistlichkeit zwingen, sein Werkzeug zur Vernichtung der anglikanischen Glaubenslehre und Kirchenzucht zu werden. Daher nahm er sich schon im April 1686 vor, einen neuen Gerichtshof der Hohen Commission zu errichten. Der Plan wurde jedoch nicht sogleich verwirklicht. Er stieß auf den Widerspruch jedes Ministers, der nicht Frankreich und den Jesuiten ergeben war. Die Rechtsgelehrten betrachteten ihn als eine rücksichtslose Verletzung des Gesetzes und die Theologen als einen offnen Angriff auf die Kirche. Der Streit würde vielleicht noch länger gedauert haben, wäre nicht ein Ereigniß eingetreten, das den Stolz des Königs kränkte und seinen Zorn entflammte. Er hatte als erster Bischof Verordnungen erlassen, die es den Geistlichen der Landeskirche zur Pflicht machten, sich in ihren Vorträgen jeder Berührung der streitigen Lehrpunkte zu enthalten. Also während an jedem Sonn- und Festtage in allen königlichen Palästen zur Vertheidigung des katholischen Glaubens gepredigt wurde, war es der Landeskirche, der Kirche der großen Mehrheit der Nation, verboten, ihre Grundsätze zu erörtern und zu vertheidigen. Der Geist des gesammten Klerus empörte sich gegen diese Ungerechtigkeit. Wilhelm Sherlock, ein ausgezeichneter Theolog, der mit scharfer Feder gegen die Whigs und Dissenters geschrieben hatte und dafür von der Regierung mit dem Vorsteheramte des Tempels und mit einem Jahrgehalte belohnt worden, war einer der Ersten, der sich das königliche Mißfallen zuzog. Sein Gehalt wurde ihm entzogen und er erhielt einen strengen Verweis. Johann Sharp, Dechant von Norwich und Rector von St. Giles in the Fields, erregte bald darauf noch größeres
Ein Wort zur Nachricht, Hoheit Wenn Euch hier Von ohngefähr so was erscheinen sollte Macht Eure Sache gut Ihr seid gewarnt! Kalaf. Erscheinungen? Wie so? An diesem Ort? Brigella. Du lieber Himmel! Uns ist zwar verboten Bei Lebensstrafe, Niemand einzulassen. Doch arme Diener! Herr, Ihr wißt ja wohl!
Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 3. 48: HR. I 3 n. 192. 49: Siehe S. 46. Kapitel. Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.
Schließlich wurde die Kinderarbeit auch durch entsprechende Gesetze verboten. Aber als dies geschah, hatte die Industrie bereits, was sie benötigte: eine relativ gut ausgebildete Arbeiterklasse und eine hohe Produktivität der Beschäftigten, die die verfügbare Ausbildung optimal nutzten.
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