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Aktualisiert: 29. Juni 2025
Im Juli 1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu verlassen .
Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20 000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, den alten und neuen Schaden einzuklagen.
Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte, aufzuheben . Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot.
Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 3. 48: HR. I 3 n. 192. 49: Siehe S. 46. Kapitel. Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.
Sie schob hinauf die Binden: ihre Farbe wohlgethan 1401 Erglänzt' aus dem Golde. Da sagte mancher Mann, Frau Helke könne schöner nicht gewesen sein. Da stand in der Nähe des Königs Bruder Blödelein. Den rieth ihr zu küssen Rüdiger der Markgraf reich 1402 Und den König Gibeke, Dietrichen auch zugleich: Zwölf der Recken küsste Etzels Königin; Da blickte sie mit Grüßen noch zu manchem Ritter hin.
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