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Dieses Gesetz ermächtigt also die Polizei, alles zu gebieten, was nicht durch ein anderes Gesetz verboten ist, und alles zu verbieten, was nicht durch ein anderes geboten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist; es begründet für unser Land förmliche Polizei-Allmacht! Angesichts dessen ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist.

Kein mohammedanischer Apostel hat irgendwie Gehalt, er bekehrt, um einen neuen Gläubigen zu gewinnen, ganz aus eigenem Antriebe, ohne von einer Gesellschaft ermächtigt zu sein.

Herr | | May ist zur Veröffentlichung dieser Erklärung | | ermächtigt worden. | | Dresden, im Oktober 1907. | Unterzeichnet ist diese Erklärung von Frau Elisabeth verw. Fischer durch Kaufmann Arthur Schubert, Buchdruckereibesitzer Otto Fischer, Buchbindereibesitzer Alfred Sperling, Rechtsanwalt Trummler, Rechtsanwalt Bernstein, Rechtsanwalt Dr. Elb.

Es ist Alles bereits vorbereitet,“ sagte er, „so eben habe ich erfahren, daß den Präfecten befohlen worden ist, ihre ganze Thätigkeit auf die Vorbereitungen für das Plebiscit zu richten, und daß sie zugleich ermächtigt sind, den Gemeinden zu erklären, daß die Executivgewalt die Maires künftig stets den Vorschlägen der Gemeinderäthe entsprechend auswählen werde.“

Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in § 1, Ziffer 2 die Polizeibehörden zu Geboten und Verboten lediglich für den Fall, daß dringliche Gründe des öffentlichen Wohls sofortiges Handeln dieser Polizeibehörden erheischen; sie gibt der Polizei diese Ermächtigung nicht, soweit es sich um andere »Gründe des öffentlichen Wohls« handelt, deren Wahrung durch die zur Gesetzgebung berufenen Faktoren möglich ist.

[Römische Katholiken werden zum Besitz geistlicher Pfründen ermächtigt.] Das Dispensationsrecht wurde zu gleicher Zeit auch zu dem Zwecke benutzt, um römische Katholiken zu kirchlichen

Und so sicher es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten polizeilichen Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das behauptete gesetzliche Verbot oder Gebot wirklich vorliegt, so sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus § 1, Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene eigene Verfügung der Polizeibehörde den Bedingungen entspricht, unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu solchen eigenen Verfügungen ermächtigt hat.

Jetzt erklärte er, er sei ermächtigt, die Gesinnung seiner Amtsbrüder auszusprechen und ihrer wie seiner eignen Ansicht nach sei die ganze bürgerliche und kirchliche Verfassung des Reiches in Gefahr. Es war Karl Mordaunt, Viscount von Mordaunt, viele Jahre später weit und breit bekannt als Earl von Peterborough.

Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung dieser in § 118 gegebenen Normen nicht zum voraus sich festsetzen läßt, so muß beides im allgemeinen unter den Schutz der jeweils geltenden Rechtsordnung gestellt sein was § 119 dadurch herbeiführen will, daß er zum Einspruch gegen eine Statutenänderung ausdrücklich jeden ermächtigt, der an Aufrechterhaltung des Bestehenden ein vernünftiges Interesse haben kann.

Das Gesetz, welches Elisabeth die geistliche Oberherrschaft wieder verlieh, die ihr Vater sich angemaßt und ihre Schwester niedergelegt hatte, enthielt eine Klausel, durch welche der Regent ermächtigt wurde, ein Tribunal einzusetzen, das alle kirchlichen Vergehen untersuchen, abstellen und bestrafen sollte. Kraft dieser Klausel war der Gerichtshof der Hohen Commission errichtet worden.