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Aktualisiert: 10. Mai 2025
Dieses Gesetz ermächtigt also die Polizei, alles zu gebieten, was nicht durch ein anderes Gesetz verboten ist, und alles zu verbieten, was nicht durch ein anderes geboten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist; es begründet für unser Land förmliche Polizei-Allmacht! Angesichts dessen ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist.
Aber diese Nachsicht hatte eine Grenze, und der König, der zu viel auf die Langmuth des englischen Volkes baute, handelte nicht weise, denn es gestattete ihm wohl mitunter, die verfassungsmäßige Linie zu überschreiten, aber es beanspruchte dann auch für sich selbst das Recht, über diese Linie hinauszugehen, wenn seine Übergriffe so ernst waren, daß sie Besorgniß erweckten.
Müller enthält den ersten Satz nicht, sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« als Kennzeichen der Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte erkennen sollen. Wie aus den Reden des Abg.
Die Art und Weise der Einrichtung von Cromwells Parlamenten war praktisch von untergeordneter Bedeutung, da er die Mittel besaß, auch ohne die Unterstützung und ungeachtet der Opposition derselben die Verwaltung zu führen. Eine verfassungsmäßige Regierung, und an Stelle der Schwertherrschaft die der Gesetze zu stellen, scheint in seinem Wunsche gelegen zu haben.
Die Vortheile und Nachtheile dieses Verfahrens sind von Bacon schon frühzeitig mit seiner bekannten, treffenden und scharfsinnigen Urtheilsgabe geschildert worden, aber erst nach Beendigung der Restauration zog der innere Rath die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Die Politiker der alten Schule betrachteten das Cabinet als eine nicht verfassungsmäßige und gefährliche Behörde.
Jan. 1854 das verfassungsmäßige Recht der Bürger an die Polizei ausgeliefert hat und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes die Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die formelle Legalität zu bestreiten vermöchte!
Ist doch in der ersten Zeile des § 1 auf die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden als auf etwas Gegebenes, unabhängig von dem Gesetz schon Bestehendes Bezug genommen. Wäre das nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese Zuständigkeit erst durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes selbst begründet werden sollte?
Weder hat die Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige Mitwirkung bei Erlaß neuer »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten der Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag selbst die leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei gesetzgeberischen Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise möglich wäre.
Die Opposition verlangte die umgekehrte Reihenfolge; sie behauptete, das vernünftige, und verfassungsmäßige Verfahren sei, erst dann Geld zu bewilligen, wenn den Beschwerden abgeholfen worden, diesem Gebrauche aber würde man untreu, wenn man sich sklavisch an die Reihenfolge binde, in der der König die Gegenstände in der Thronrede erwähnt habe.
Ihre erste Vereinigung stellte die erbliche Monarchie wieder her; ihre zweite rettete die verfassungsmäßige Freiheit.
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