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Aktualisiert: 26. Juni 2025
Demnach sprach der Kurfuerst, als Kohlhaas von der Wache begleitet, auf den Huegel zu ihm heranschritt: Nun, Kohlhaas, heut ist der Tag, an dem dir dein Recht geschieht!
Dabei wurden einige Fragmente der Kriminalverhandlung, die der Rosshaendler auf dem Schlosse zu Luetzen, in Bezug auf die oben erwaehnten Schaendlichkeiten, ueber ihn hatte anstellen lassen, zur Belehrung des Volks ueber diesen nichtsnutzigen, schon damals dem Galgen bestimmten, und, wie schon erwaehnt, nur durch das Patent das der Kurfuerst erliess, geretteten Kerl, angehaengt.
Der Kurfuerst, nachdem er den Brief gelesen hatte, fragte den Grafen Kallheim verlegen: ob das Tribunal nicht befugt sei, ohne weitere Ruecksprache mit dem Kohlhaas, auf den Umstand, dass die Pferde nicht wieder herzustellen waeren, zu fussen, und dem gemaess das Urteil, gleich, als ob sie tot waeren, auf blosse Verguetigung derselben in Geld abzufassen?
Der Kurfuerst rief: "nun, Kohlhaas, der Rosshaendler, du, dem solchergestalt Genugtuung geworden, mache dich bereit, kaiserlicher Majestaet, deren Anwalt hier steht, wegen des Bruchs ihres Landfriedens, deinerseits Genugtuung zu geben!"
Der Kurfuerst, den der Junker bei diesen Worten betroffen ansah, wandte sich, indem er ueber das ganze Gesicht rot ward, und trat ans Fenster. Der Graf Kallheim, nach einer verlegenen Pause von allen Seiten, sagte, dass man auf diese Weise aus dem Zauberkreise, in dem man befangen, nicht herauskaeme.
Der Kurfuerst sagte: er muesse ihm nur gestehen, dass der Anblick eines nichtigen Zettels, den der Mann in einer bleiernen Kapsel mit sich fuehre, schuld an dem ganzen unangenehmen Zufall sei, der ihm zugestossen.
Kurfuerst von Sachsen, erteilen, in besonders gnaediger Ruecksicht auf die an Uns ergangene Fuersprache des Doktors Martin Luther, dem Michael Kohlhaas, Rosshaendler aus dem Brandenburgischen, unter der Bedingung, binnen drei Tagen nach Sicht die Waffen, die er ergriffen, niederzulegen, behufs einer erneuerten Untersuchung seiner Sache, freies Geleit nach Dresden; dergestalt zwar, dass, wenn derselbe, wie nicht zu erwarten, bei dem Tribunal zu Dresden mit seiner Klage, der Rappen wegen, abgewiesen werden sollte, gegen ihn, seines eigenmaechtigen Unternehmens wegen, sich selbst Recht zu verschaffen, mit der ganzen Strenge des Gesetzes verfahren werden solle; im entgegengesetzten Fall aber, ihm mit seinem ganzen Haufen, Gnade fuer Recht bewilligt, und voellige Amnestie, seiner in Sachsen ausgeuebten Gewalttaetigkeiten wegen, zugestanden sein solle."
Der Kurfuerst, da der Prinz sowohl als der Grosskanzler dem Mundschenk, Herrn Hinz, auf diese Rede mit einem blossen Blick antworteten, und die Verhandlung mithin geschlossen schien, sagte: dass er die verschiedenen Meinungen, die sie ihm vorgetragen, bis zur naechsten Sitzung des Staatsrats bei sich selbst ueberlegen wuerde.
Bei diesen Worten setzte sich der Kurfuerst auf eine Bank; und ob er schon auf die betretne Frage der Dame: was ihm fehle? antwortete: nichts, gar nichts! so fiel er doch schon ohnmaechtig auf den Boden nieder, ehe sie noch Zeit hatte ihm beizuspringen, und in ihre Arme aufzunehmen.
Zwar, fuhr er fort, da Kohlhaas sich herabbog, um seine Hand zu kuessen: ob der Kurfuerst Gnade fuer Recht ergehen lassen wird, weiss ich nicht; denn einen Heerhaufen, vernehm ich, zog er zusammen, und steht im Begriff, dich im Schlosse zu Luetzen aufzuheben: inzwischen, wie ich dir schon gesagt habe, an meinem Bemuehen soll es nicht liegen.
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