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So deutete denn Lamberg an, daß Herzog Max sich wegen Bruchs der Reichskonstitutionen und des Landfriedens an den Kaiser werde wenden. Der Erzbischof lachte hellauf, spöttisch erwiderte er dann: „Da kommt der Bayer just an den Rechten! Ein Kaiser ohne Land, krank, verbittert, ein Spielball in den Händen seiner geliebten Jesuiten, der wird froh sein, wenn man ihn lasset unbehelligt.“

Kohlhaas, der inzwischen, wie schon gesagt, in Berlin angekommen, und, auf einen Spezialbefehl des Kurfuersten, in ein ritterliches Gefaengnis gebracht worden war, das ihn mit seinen fuenf Kindern, so bequem als es sich tun liess, empfing, war gleich nach Erscheinung des kaiserlichen Anwalts aus Wien, auf den Grund wegen Verletzung des oeffentlichen, kaiserlichen Landfriedens, vor den Schranken des Kammergerichts zur Rechenschaft gezogen worden; und ob er schon in seiner Verantwortung einwandte, dass er wegen seines bewaffneten Einfalls in Sachsen, und der dabei veruebten Gewalttaetigkeiten, kraft des mit dem Kurfuersten von Sachsen zu Luetzen abgeschlossenen Vergleichs, nicht belangt werden koenne: so erfuhr er doch, zu seiner Belehrung, dass des Kaisers Majestaet, deren Anwalt hier die Beschwerde fuehre, darauf keine Ruecksicht nehmen koenne: liess sich auch sehr bald, da man ihm die Sache auseinander setzte und erklaerte, wie ihm dagegen von Dresden her, in seiner Sache gegen den Junker Wenzel von Tronka, voellige Genugtuung widerfahren werde, die Sache gefallen.

Der Prinz, der obschon mit den Unziemlichkeiten die vorgefallen waren, wenig zufrieden, die Leitung der Kohlhaasischen Sache auf den Wunsch seines bedraengten Herrn, uebernehmen musste, fragte ihn, auf welchen Grund er nunmehr den Rosshaendler bei dem Kammergericht zu Berlin verklagt wissen wolle; und da man sich auf den leidigen Brief desselben an den Nagelschmidt, wegen der zweideutigen und unklaren Umstaende, unter welchen er geschrieben war, nicht berufen konnte, der frueheren Pluenderungen und Einaescherungen aber, wegen des Plakats, worin sie ihm vergeben worden waren, nicht erwaehnen durfte: so beschloss der Kurfuerst, der Majestaet des Kaisers zu Wien einen Bericht ueber den bewaffneten Einfall des Kohlhaas in Sachsen vorzulegen, sich ueber den Bruch des von ihm eingesetzten oeffentlichen Landfriedens zu beschweren, und sie, die allerdings durch keine Amnestie gebunden war, anzuliegen, den Kohlhaas bei dem Hofgericht zu Berlin deshalb durch einen Reichsanklaeger zur Rechenschaft zu ziehen.

Dass in derselben Epoche, wo die zu staedtischen Ansiedlungen uebergegangenen Staemme ihren Staedten steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen Landschaften, die in offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer Festungen durch Steinbauten ersetzten, ist natuerlich; als dann in der Zeit des gesicherten Landfriedens man solcher Festungen nicht mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten verlassen und bald den spaeteren Generationen ein Raetsel.

Man wird unbedenklich voraussetzen dürfen bestimmte Angaben sind darüber nicht vorhanden , daß Alexander auch diese Griechenstädte außerhalb des Bundes zur Anerkennung seiner unumschränkten Strategie und zu bestimmten Leistungen für den großen Krieg verpflichtete; ob er mit jeder einzeln in solchem Sinn Verträge schloß, ob er sie veranlaßte, für diesen Zweck und zugleich zur Handhabung des Landfriedens wie im Hellenikon einige analoge Föderationen zu schließen, etwa als

Sobald er in dieser Stadt angekommen war, liess er den Prinzen Christiern von Meissen rufen, und fragte denselben: wie es mit der Abfertigung des Gerichtsrats Eibenmayer stuende, den man, als Anwalt in der Sache des Kohlhaas, nach Wien zu schicken gesonnen gewesen waere, um kaiserlicher Majestaet daselbst die Beschwerde wegen gebrochenen, kaiserlichen Landfriedens, vorzulegen?

Der Kurfuerst rief: "nun, Kohlhaas, der Rosshaendler, du, dem solchergestalt Genugtuung geworden, mache dich bereit, kaiserlicher Majestaet, deren Anwalt hier steht, wegen des Bruchs ihres Landfriedens, deinerseits Genugtuung zu geben!"