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[Devonshire.] Mehrere ausgezeichnete Whigs waren mit Dykvelt in fortwährender Verbindung; aber die Oberhäupter der großen Häuser Cavendish und Russel konnten keinen so thätigen und vorwiegenden Antheil an den Unterhandlungen nehmen, als man nach ihrer Stellung und ihren Ansichten hätte erwarten dürfen. Der Ruhm und das Glück Devonshire’s wurden im Augenblicke durch eine Wolke verdunkelt. Er hatte einen beklagenswerthen Streit mit dem Hofe, der nicht aus einer öffentlichen und ehrenvollen Angelegenheit, sondern aus einem Privatzwist entsprungen war, in welchem selbst seine wärmsten Freunde ihn nicht von aller Schuld freisprechen konnten. Als er einmal nach Whitehall kam, um seine Aufwartung zu machen, war er von einem gewissen Colepepper insultirt worden, einem jener Raufbolde, welche die Umgebungen des Hofes unsicher machten und die sich durch Beleidigung von Mitgliedern der Opposition bei der Regierung in Gunst zu setzen suchten. Der König selbst äußerte seine Entrüstung über die einem seiner ausgezeichneten Peers unter dem königlichen Dache widerfahrene Behandlung und Devonshire wurde durch die Versicherung besänftigt, daß der Beleidiger den Palast nie wieder betreten solle. Dieses Verbot wurde jedoch bald wieder aufgehoben und der Groll des Earls erwachte von neuem. Seine Diener nahmen sich der Sache an und die Straßen von Westminster wurden durch Händel beunruhigt, die in ein roheres Zeitalter gehörten. Die Zeit des Geheimen Raths ward durch Anklagen und Gegenanklagen der streitenden Parteien in Anspruch genommen. Colepepper’s Frau erklärte: sie und ihr Gatte seien ihres Leben nicht sicher und ihr Haus sei beständig von Banditen in der Livree der Cavendish belagert; Devonshire erwiederte, es sei aus Colepepper’s Fenstern auf ihn geschossen worden. Dies wurde heftig geleugnet. Es wurde zwar eingeräumt, daß ein blind geladenes Pistol abgefeuert worden sei, aber dies sei nur in einem Augenblicke des Schreckens geschehen, um die Wache zu alarmiren. Wahrend diese Fehde ihren Höhepunkt erreicht hatte, traf der Earl im Empfangzimmer zu Whitehall mit Colepepper zusammen und er glaubte in den Mienen des Raufboldes triumphirenden Übermuth zu erkennen. Vor den Augen des Königs geschah nichts Unziemliches; sobald aber die beiden Gegner das Audienzzimmer verlassen hatten, machte Devonshire den Vorschlag, den Streit auf der Stelle mit dem Degen zu entscheiden. Die Herausforderung wurde zurückgewiesen. Da vergaß der stolze Peer die Achtung, die er dem Orte an dem er sich befand, und seiner eignen Würde schuldig war, und schlug Colepepper mit einem Stocke ins Gesicht. Diese Handlung wurde allgemein als übereilt und unschicklich getadelt und Devonshire selbst konnte, nachdem sein Blut sich abgekühlt hatte, nicht ohne Verdruß und Beschämung daran denken. Die Regierung aber verfuhr mit gewohntem Unverstande so streng gegen ihn, daß das Publikum bald ganz auf seine Seite trat. Es wurde eine Criminalanklage bei der Kings Bench anhängig gemacht. Der Angeklagte berief sich auf seine Vorrechte als Peer des Königsreichs; dieser Punkt aber wurde sogleich zu seinem Nachtheile entschieden, und es läßt sich auch nicht leugnen, daß diese Entscheidung, mochte sie den technischen Regeln der englischen Gesetzgebung entsprechen oder nicht, in vollkommenem Einklange mit den großen Prinzipien stand, welche die Grundlage jeder Gesetzgebung sein sollen. Es blieb ihm somit nichts übrig, als sich dem Erkenntnisse zu unterwerfen. Der Gerichtshof war durch eine Reihe von Entlassungen zu so vollständigem Gehorsam gebracht worden, daß die Regierung, welche die Untersuchung eingeleitet hatte, die Strafe selbst vorschreiben konnte. Die Richter machten Jeffreys +in pleno+ ihre Aufwartung und dieser bestand auf der Zuerkennung einer Geldbuße von dreißigtausend Pfund. Dreißigtausend Pfund waren im Verhältniß zu den damaligen Einkünften der englischen Großen ungefähr soviel als hundertfunfzigtausend im neunzehnten Jahrhundert. In Anwesenheit des Kanzlers wurde kein Wort der Mißbilligung geäußert; als aber die Richter sich entfernt hatten, bemerkte Sir Johann Powell, in welchem sich das wenige Rechtsgefühl des ganzen Collegiums concentrirte, daß die beantragte Strafsumme übermäßig hoch und ein Zehntel derselben vollauf genug sei. Seine Collegen waren nicht dieser Meinung und er zeigte in diesem Falle nicht den Muth, durch den er einige Monate später an einem denkwürdigen Tage seinen Ruf glänzend wiederherstellte. Der Earl wurde demnach in eine Geldbuße von dreißigtausend Pfund und bis zur Bezahlung dieses Betrags zu persönlicher Haft verurtheilt. Eine solche Summe konnte damals auch der reichste Edelmann nicht in einem Tage aufbringen. Indessen war das Hafturtel leichter gesprochen, als vollzogen. Devonshire hatte sich nach Chatsworth zurückgezogen, wo er eben damit beschäftigt war, das alte gothische Stammschloß seiner Familie in ein Gebäude umzuwandeln, das Palladio’s würdig war. Der Peak war damals ein fast ebenso unwirthbarer Bezirk als gegenwärtig Connemara, und der Sheriff erkannte oder behauptete wenigstens, daß es schwer sein dürfte, den Lord in einer so wilden Gegend und inmitten treu ergebener Diener und Pächter zu verhaften. Darüber vergingen einige Tage, endlich aber wurde nicht nur der Earl, sondern auch der Sheriff zur Haft gebracht. Inzwischen verwendeten sich eine Menge Fürsprecher mit ihrem ganzen Einflusse. Es hieß die verwittwete Gräfin von Devonshire habe eine Privataudienz beim Könige erlangt, sie habe ihn daran erinnert, daß ihr Schwager, der tapfere Karl Cavendish, im Kampfe für die Krone bei Gainsborough gefallen sei, und ihm schriftliche Empfangsbescheinigungen von Karl

So stand ich bei Übernahme der Obersten Heeresleitung einer vollendeten Tatsache gegenüber. Kurze Zeit darauf forderte der mir dienstlich nicht unterstellte Generalgouverneur von Warschau von unserer Reichsleitung die Verkündigung des polnischen Königsreichs als eine nicht länger hinausschiebbare Tatsache.