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Aktualisiert: 8. Mai 2025
In derselben Verordnung wird den Bischöfen auch verboten, in ihrem Testament ihren Verwandten etwas von dem zu vermachen, was sie als Bischöfe erwarben. Die folgenden Bestimmungen sind noch strenger, und in einem Erlass von 531 befiehlt Justinian, dass niemand zum Bischof geweiht werde, als wer keiner Frau ehelich beiwohne und Kinder zeuge.
Da er wegen des guten Verhältnisses, das sich mit allen angeknüpft hatte, und wegen des Wunsches aller immer länger im Schlosse blieb, da er sich über Stand und Vermögen auswies, ja sogar endlich ein benachbartes, feilgewordenes Gut kaufte, um in der Gegend ansässig zu werden, so stand einem Bündnisse nichts entgegen, und die zwei Leutchen wurden in der Pfarrkirche des Dorfes ehelich eingesegnet.
»Der Erbherr ist Souverän, er liebt jene Frau und ehrt sie, ihr Betragen ist würdevoll und gütig, sie ist ihrem Sohn eine zärtliche Mutter und Alles geht seinen guten Gang, Niemand hat dermalen ein Recht, die in ihrem Gewissen ehelich Verbundenen zu verdammen, wohl aber werden die Agnaten früher oder später dies thun, und es wird in der Folge wieder zu Streitigkeiten kommen, die dann wahrscheinlich kein Friedenstrank aus dem Falken von Kniphausen beizulegen vermögen wird, #posito# sie hätten den Falken.«
Als nun das ehelich Beilager ganz vergangen war, da lebten der Graf und die Gräfin zehen Jahr in gutem Frieden. Da sie nun gestorben waren, ließ der Peter sie beide ehrlich begraben in die Kirchen Sankt Peters zu Magelon. Nach ihnen lebten der Peter und die Schön Magelona acht Jahr und zeugten einen schönen Sohn mit einander, der da tapfer und keck war.
Der Pfarrer, der Wolfgangs Trauung vollzogen, war längst gestorben, indessen fand sich in dem Kirchenbuche von seiner Hand notiert, daß derjenige, den er unter dem Namen Born mit dem Fräulein Julie St. Val ehelich verbunden, sich bei ihm als Freiherr Wolfgang von R., ältesten Sohn des Freiherrn Roderich von R. auf R..sitten, vollständig legitimiert habe.
Rüppell traf zu Ategerat ein hübsches, erst siebzehnjähriges Frauenzimmer, welche bereits von sieben mit ihr ehelich vermählten Männern geschieden war und im Begriffe war, sich zum achten Male zu vermählen! Ehescheidungen sind bloße Privatangelegenheiten, welche nur dann vor die Behörden gebracht werden, wenn man in Betreff der Vermögenstheilung sich nicht miteinander verständigen kann.
Doch nach wenigen Monaten hatte er sich überzeugt: „Das ehelose Leben in Klöstern ist auch der geistlichen Freiheit zuwider. Darum, wo du nicht frei und mit Lust ehelos bist und mußt es allein um Scham, Furcht, Nutz oder Ehre willen, da laß nur bald ab und werde ehelich.“ So versorgte er nun auch Mönche und Nonnen in den Ehestand .
Also wurden sie am nächsten Sonntag auf Geheiss der Edelfrau zusammengegeben und lebten seitdem in Liebe und Frieden ehelich beisammen. Das Büblein aber kann jetzt schon Haselnüsse aufbeissen und lernt fleissig und hat runde, rote Backen. Was aber weiter daraus werden soll, weiss der, der den Himmel mit der Spanne misst und den Staub der Erde mit einem Dreiling. Einer oder der andere
Von seiner Unschuld völlig überzeugt, Kam ich hierher, nach abgemachtem Streit Sein ehelich Verlöbnis aufzulösen, Und ihm das Silberkettlein einzufordern, Zusamt dem Schaupfennig, den er der Jungfer Bei dem Verlöbnis vor'gen Herbst verehrt.
Bleibt der Alte in seinem Bergnest wie zuvor, soll leben er in Gottesnamen mit seinem ehelich angetrautem Weibe. Ein nunqam aber allen andern! So kehret heim mit Gott, ihr alten Leute! Und der Hitzkopf im Widum zu Werfen soll lassen Euch in Ruhe!“
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