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Aktualisiert: 7. Mai 2025


Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist das Doppelkönigtum. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, die Agiaden und die Eurypontiden, welche als ihre mythischen Stammväter den Eurysthenes und Prokles nannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen (dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieserDiarchieentspringende Rivalität der beiden Häuser Übergriffe des Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter, deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb voneinander gesonderte Wohnungen, gottesdienstliche Funktionen und Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. Zur Erbfolge war in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des Thronfolgers als dessen Vormund (πρόδικο

Und er mußte sagen: »Der junge Graf Prank ist erst dreiundzwanzig Jahre alt, von robuster Gesundheit, unheilbarer Idiot. Das wissen Sie. Ich darf hinzusetzen: Vormünder und Agnaten sind mit meiner Administration so zufrieden, daß ich meine Stellung als lebenslänglich ansehen darf. Sie wissen auch, daß Schloß Prankenhorst verschlossen dasteht und daß ich das Kavalierhaus als Wohnung habe.

Das alte Staatsrecht, wie es wenigstens fuer die roemischen Klientelstaaten massgebend gewesen ist, scheint dem Regenten das letztwillige Verfuegungsrecht ueber sein Reich nicht unbedingt, sondern nur in Ermangelung erbberechtigter Agnaten zugestanden zu haben. Vgl. Gutschmids Anmerkung zu der deutschen Uebersetzung von S. Sharper, Geschichte Aegyptens. Bd. 2, S. 17.

Denn bei Albrechts Zartheit, bei des Großherzogs vorgerückten Jahren, bei dem Mangel an Grimmburger Agnaten galt die Person des zweitgeborenen Prinzen sogleich als wichtige Gewähr für die Zukunft der Dynastie ... Der kleine Albrecht nahm an der Feier nicht teil; mit einer Unpäßlichkeit lag er im Bette, die nach Generalarzt Eschrichs Erklärung nervöser Natur war.

Nach alter Sitte stand die verheiratete Frau von Rechts wegen unter der eheherrlichen, mit der vaeterlichen gleichstehenden Gewalt, die unverheiratete unter der Vormundschaft ihrer naechsten maennlichen Agnaten, die der vaeterlichen Gewalt wenig nachgab; eigenes Vermoegen hatte die Ehefrau nicht, die vaterlose Jungfrau und die Witwe wenigstens nicht dessen Verwaltung.

Ich meine, der Reichsgraf habe daran Recht gethan? bemerkte Sophie. Nicht anders, und ich lobe ihn auch drum, versetzte Ludwig. Er folgt der Eingebung seines Gemüthes und verachtet die Formen des alten Herkommens. Wird aber diese Ehe nicht angefochten werden von den Agnaten des Hauses? Werden diese ihr volle Gültigkeit zugestehen? fragte Sophie weiter. Angefochten?

Hierauf, und hierauf allein, beruht der Unterschied der Familie und des Geschlechts, oder, nach roemischem Ausdruck, der Agnaten und der Gentilen.

»Der Erbherr ist Souverän, er liebt jene Frau und ehrt sie, ihr Betragen ist würdevoll und gütig, sie ist ihrem Sohn eine zärtliche Mutter und Alles geht seinen guten Gang, Niemand hat dermalen ein Recht, die in ihrem Gewissen ehelich Verbundenen zu verdammen, wohl aber werden die Agnaten früher oder später dies thun, und es wird in der Folge wieder zu Streitigkeiten kommen, die dann wahrscheinlich kein Friedenstrank aus dem Falken von Kniphausen beizulegen vermögen wird, #posito# sie hätten den Falken

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