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Aktualisiert: 15. Mai 2025
Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist das Doppelkönigtum. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, die Agiaden und die Eurypontiden, welche als ihre mythischen Stammväter den Eurysthenes und Prokles nannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen (dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser „Diarchie“ entspringende Rivalität der beiden Häuser Übergriffe des Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter, deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb voneinander gesonderte Wohnungen, gottesdienstliche Funktionen und Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. Zur Erbfolge war in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des Thronfolgers als dessen Vormund (πρόδικο
Wie es die Lebensaufgabe der Fürsten- und Königshäuser ist, ihren überkommenen Machtbezirk taten- und ehrenvoll zu behaupten und zu erweitern, so ist es die verantwortungsvolle Aufgabe des Bürgerhauses, die ererbte Firma zu immer weiterer Wirkung, immer reicherer Würde zu führen. Eine überpersönliche, sittliche Aufgabe! Ihr opfert man seine Ruhe, seine Liebe, sein Glück.
Dann ziehen die Argonauten aus, das goldene Vließ aus dem Walde von Kolchis heimzuholen; das ist die erste große Heldenfahrt nach dem Morgenlande, aber mit den Helden zurück kommt Medea, die Zauberin, die Haß und Blutschuld in die Königshäuser von Hellas bringt, bis sie, mißehrt und verstoßen von dem Heros Athens, zurückflüchtet in die medische Heimat.
Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige, Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser, Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet haben: jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der Übergang vom alten Heerkönigtum zur Feudalherrschaft des Adels, der Herren von Grund und Boden.
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