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Aktualisiert: 5. Mai 2025


Bis wieder ein Mann auftraf, der es wagte, wie Gaius Gracchus nach der Staatsoberhauptschaft zu greifen, konnten die Fuehrer nur Lueckenbuesser sein: entweder politische Anfaenger, die ihre jugendliche Oppositionslust austobten und sodann, als sprudelnde Feuerkoepfe und beliebte Sprecher legitimiert, mit mehr oder minder Geschicklichkeit ihren Rueckzug in das Lager der Regierungspartei bewerkstelligten; oder auch Leute, die an Vermoegen und Einfluss nichts zu verlieren, an Ehre gewoehnlich nicht einmal etwas zu gewinnen hatten, und die aus persoenlicher Erbitterung oder auch aus blosser Lust am Laermschlagen sich ein Geschaeft daraus machten, die Regierung zu hindern und zu aergern.

Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten Bekanntgabe einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in § 118 bezeichneten Personenkreisen angehört, und jede von den dort zuletzt benannten Korporationen legitimiert sein, die Abänderung als nach § 118 ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen die Stiftungsverwaltung anzufechten.

»Du trägst selbst die Schuld, daß dies nicht geschehen istantwortete ich ihm. »Du sahst meine Begleitung, die mich als einen Mann legitimiert, welcher sich der Freundschaft des Mutessarif erfreut, und hättest höflicher fragen sollen! – Grüße deinen Herrn sehr viele Male von mir; guten Morgen!« »Zu Befehl, mein Herrantwortete er. Ich wandte mich weiter.

Immerhin ist die Thatsache, dass im Jahre 1868 die Bierverleger durch die Aufnahme ihres Gewerbes im Berliner Adressbuch als besonderer Berufsstand gewissermassen legitimiert wurden, wichtig genug, um in ihr einen gewissen Abschluss des ersten Teiles der Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels zu sehen. Noch aus einem anderen Grunde.

Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls alle nicht zum Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen Vermögensobjekte der Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, bezw. für anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung und Verwaltung unter ihrer Verantwortung Sorge zu tragen, und jene Objekte nur an eine diesem Statut gemäße neue Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben.

Inmitten dieses glänzenden Mahles, das allerdings nur durch die großen Anstrengungen in Zufuhr von Lebensmitteln aus benachbarten Städten und Dörfern ermöglicht werden konnte und wofür das Kapitel keine Kosten scheute, traf erschöpft und wund geritten zu allseitigem Erstaunen der Untermarschall Perger mit einem neuen Schreiben des geflohenen Erzbischofes ein, mittels dessen Perger zur Abgabe von Erklärungen legitimiert erschien.

Es hat also nichts vor dem andern voraus, legitimiert vielmehr dieses, und dieser Eifer tut gerade das Gegenteil dessen, was er zu tun meint, nämlich das, was er wahre Pflicht nennt und das allgemein anerkannt sein soll, als ein Nichtanerkanntes zu zeigen, und hiedurch dem andern das gleiche Recht des Für-sich-seins einzuräumen.

Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber in derselben Form, in welcher sie nach den Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und den jeweils getroffenen handelsgerichtlichen Anordnungen ihre Firma zu vertreten legitimiert ist für die Dauer eines solchen Provisoriums alle Rechte der Stiftungsverwaltung auszuüben befugt sein und zwar nach Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im Falle von Stimmengleichheit nach dem Votum des der Funktionsdauer nach ältesten Mitgliedes, jedoch unter der Einschränkung, daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50 bezeichnete Höhe erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B außerhalb der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht werden dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in Fortsetzung von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche Stiftungsverwaltung übernommen hatte.

Würden Sie einen Triumph darin erblicken, eines Schemens von Treue wegen an meiner Seite die Heilige zu bleiben? Treue; was ist Treue? Eine Übereinkunft, durch die man Entbehrungen legitimiert, die Machtprobe eines Besitzenden, das Gitter gegen den Einbruch der Ausgestoßenen, ein zugeschlossenes Ohr, eine zugekrampfte Hand

Eine andere äußerst nötige Reform ist, daß die unehelich geborenen Kinder durch die nachträgliche Heirat der Eltern, so wie in vielen anderen Ländern, legitimiert werden sollen. Das würde niemandem schaden, könnte auch nicht das Laster ermutigen und würde sehr viel bitteres Unrecht gut machen. Die gegenwärtige Regelung ist äußerst unvernünftig.

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